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Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe

Mit dem Gesetz sollen junge Menschen finanziell entlastet werden, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben oder mit ihrem Kind in einer gemein­samen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Bereits im Juni 2021 war mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die Kosten­beteiligung von 75 % auf höchstens 25 % gesenkt worden.

Das Wegfallen der Kostenheranziehung soll jungen Menschen den Start in eine selbstbestimmte und unabhängige Zukunft zu erleichtern. Das gilt für junge Menschen mit Einkommen aus Aus­bildung oder anderen Tätigkeiten, wenn sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben. Gleiches gilt für alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Die Regelung sieht außerdem vor, dass auch Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebens­partne­rinnen und Lebens­partner der jungen Menschen und Leistungs­berech­tigten von der Kosten­­beitrags­pflicht befreit werden.