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Soziale Arbeit über Grenzen hinweg – Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Einzelfällen und bei Jugendhilfe im Ausland

Die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Einzelfällen stellt Fachkräfte der Sozialen Arbeit häufig vor besondere Herausforderungen, sowohl in der fachlichen Einschätzung als auch in der notwendigen Zusammenarbeit mit Fachstellen im Ausland. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gab es zum 1. August 2022 eine wesentliche Änderung: Die sogenannte Brüssel IIb-Verordnung trat in Kraft, die die Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie über internationale Kindesentführungen regelt.

Damit verbunden sind wesentliche Neuerungen für die Zusammenarbeit mit dem Ausland, die sich auch auf die Praxis der Sozialen Arbeit auswirken. Dies betrifft insbesondere das Einholen von Sozialberichten und die Zusammenarbeit bei der Unterbringung von Minderjährigen im Ausland. Diese Veränderungen und insbesondere die aktuellen Wege der Zusammenarbeit mit dem Ausland sollen in der Veranstaltung erläutert werden.

Zielgruppe: Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Konstellationen in Berührung kommen können.

Datum
16.04.2024
Ort
online
Kosten
39 €
Kontakt
Deutscher Verein
Telefon: 030 / 629 800
Programm/Anmeldung
Anmeldeschluss
19.03.2024