Das Niedersächsische Sozialministerium und das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie haben den Leitfaden für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung aktualisiert. Die zweite Auflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen ist.
Was ist datenschutzrechtlich zu beachten, wenn Dritte in den praktischen Kinderschutz direkt mit einbezogen werden sollen? Der Leitfaden greift hierfür wesentliche datenschutzrechtliche Fragen aus der Praxis auf und bietet entsprechende Antworten an. Zum gezielten Nachschlagen und für eine erhöhte Praxistauglichkeit orientiert sich die Reihenfolge der bearbeiteten Fragestellungen aus den Perspektiven des Jugendamtes und freier Jugendhilfeträger an dem in § 8a SGB VIII beschriebenen Verfahrensablauf. Im Schnittstellenbereich zwischen Jugendamt und Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern dient entsprechend § 4 KKG als Strukturierungsgrundlage. Nach jedem Kapitel gibt es eine knappe prägnante Zusammenfassung. Ein Anhang mit Mustervorlagen und Gesetzestexten rundet den Leitfaden ab.