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Gefährdungseinschätzungen in Niedersachsen in 2020

Im Jahr 2020 wurden in Niedersachsen insgesamt 15.015 Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter vorgenommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem prozentualen Anstieg um 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (14.144 Verfahren).

Weniger akute Kindeswohlgefährdungen
Im Jahr 2020 wurde bei 1.858 Kindern (12,4 Prozent) eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für die Vernachlässigung des Kindes (1.092 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (622 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten, alle zutreffenden Arten der Kindeswohlgefährdung anzugeben, so dass hier Mehrfachnennungen möglich sind. Im Jahr 2019 wurde in 2.111 Fällen (14,9 Prozent) eine akute Kindeswohlgefährdung registriert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es dementsprechend 12,0 Prozent weniger akute Kindeswohlgefährdungen.

Mehr latente Kindeswohlgefährdungen
Eine latente Kindeswohlgefährdung war im Jahr 2020 bei 2.232 Kindern (14,9 Prozent) das Ergebnis der Gefährdungseinschätzung. Hier wurden in 1.356 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 707 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2019 schlossen 1.943 Verfahren (13,7 Prozent) mit dem Ergebnis ab, dass eine latente Kindeswohlgefährdung vorlag. Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Jahr 2020 somit 14,9 Prozent Prozent mehr latente Kindeswohlgefährdungen.

Insgesamt erkannten die Jugendämter bei 4.090 Kindern eine Kindeswohlgefährdung beziehungsweise eine latente Kindeswohlgefährdung an. Dies entspricht 27,2 Prozent aller Gefährdungseinschätzungen, die von Jugendämtern 2020 durchgeführt wurden. Bei den verbleibenden 10.925 Fällen (72,8 Prozent) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Jedoch zeigte sich in 5.090 Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf. Ein Jahr zuvor wurde lediglich in 4.614 Fällen ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt (+10,3 Prozent).

Herkunft der Bekanntmachungen
Im Vergleich zum Jahr 2019 sind im Jahr 2020 deutliche Änderungen bezüglich der Institutionen oder Personen zu verzeichnen, die eine Gefährdungseinschätzung bekannt gemacht haben. In Schulen gab es im Jahr 2020 mit 1.669 Fällen (-4,7 Prozent) und in Kitas bzw. durch Tagespflegepersonen mit 438 Fällen (-16,7 Prozent) weniger Bekanntmachungen von Gefährdungen als im Jahr zuvor. Dafür erfolgte die Bekanntmachung im Jahr 2020 häufiger als noch im Vorjahr durch die folgenden Institutionen und Personen:

In 4.075 Fällen (+3,2 Prozent) wurde durch die Polizei, die Gerichte oder die Staatsanwaltschaft, in 1.900 Fällen (+8,2 Prozent) durch anonyme Melderinnen und Melder, in 1.809 Fällen (+27,7 Prozent) durch Bekannte oder Nachbarn, in 960 Fällen (+27,7 Prozent) durch ein Elternteil oder Personensorgeberechtigte und in 438 (+22,3 Prozent) Fällen durch Einrichtungen der Jugendarbeit bzw. der Kinder- und Jugendhilfe eine Gefährdung bekannt gemacht.

Methodische Hinweise
Das zuständige Jugendamt hat eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durchzuführen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes vorliegen. In Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte wird das Gefährdungsrisiko eingeschätzt. Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes gegeben ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern bzw. ein Elternteil – sind in diesen Fällen nicht in der Lage oder nicht Willens die Gefährdungssituation für die Kinder oder Jugendlichen abzuwenden.

3 Tabellen mit detaillierten Informationen stehen als Download auf der Website des LSN zur Verfügung.

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen, 09.07.2021