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Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Das Gesetz sieht insbesondere Strafverschärfungen bei Taten "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" und dem Besitz von Kinderpornografie vor. Für diese Taten gilt nun eine Mindeststrafe von einem Jahr und sie sind damit zu Verbrechen heraufgestuft worden.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza begrüßt das Gesetz: "Der bessere Schutz von Kindern vor Missbrauchstaten ist ein wichtiges Zeichen, das schon lange überfällig war. Bereits seit längerer Zeit fordere ich Strafschärfungen in diesem Bereich. Auch die Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz von Kinderpornografie ist wichtig. Für die, die sich im Internet kinderpornografisches Material besorgt haben, war der Strafrahmen mitunter geringer als bei einem einfachen Ladendiebstahl. Das konnte so nicht bleiben.

Vorrangiges Ziel muss es jedoch sein, diese verabscheuungswürdigen Taten bereits in ihrer Entstehung zu verhindern. In Niedersachsen haben wir Mitte Dezember 2020 den Bericht der "Lügde-Kommission" vorgestellt. Die Kommission hat 44 Empfehlungen an die Landesregierung und die Fachpraxis formuliert. Kinderschutz kann man gar nicht wichtig genug nehmen. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, gefährdete Kinder aus dem Blick zu verlieren. Die Vorfälle in Staufen, Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster zeigen: Wir müssen besser werden bei der Risiko- und Gefährdungseinschätzung für Kinder und Jugendliche. Wir müssen schließlich auch besser werden, Täterstrategien zu durchschauen, sie zu durchbrechen und Taten aufzudecken."

Quelle: Pressestelle des Niedersächsischen Justizministeriums, 25.03.2021