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Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 22. April 2021 den Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in 2. und 3. Lesung beraten und anschließend beschlossen. Damit wird das Achte Sozialgesetzbuch - das Kinder- und Jugendhilfegesetz - reformiert. Ziel des Gesetzes ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet.