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Kindgerechte Justiz: Praxisleitfaden für das Strafverfahren

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat einen "Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren" veröffentlicht.

Strafverfahren sind für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, oftmals sehr belastend und unter Umständen sogar retraumatisierend. Es ist deshalb wichtig, dass sie während des gesamten Verfahrens sensibel und altersentsprechend beteiligt und die vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten zu ihrem Schutz bestmöglich umgesetzt werden. Der neue Praxisleitfaden ist eine praktische Handlungshilfe für das strafrechtliche Ermittlungs- und Hauptverfahren.

Er richtet sich an Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter sowie Spruchrichterinnen und Spruchrichter. Der Leitfaden ist das Ergebnis mehrerer Anhörungen und Fachgespräche, an denen die Justiz mit Richterschaft und Staatsanwaltschaft, die Polizei, die Anwaltschaft, der Betroffenenrat des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragen (UBSKM), Beratungsstellen, Opferhilfeeinrichtungen, Kinderschutzorganisationen, Psychosoziale Prozessbegleitung, Wissenschaft und Justizverwaltung teilgenommen und ihre Beiträge eingebracht haben.

Dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis an. Vorsitzende des Nationalen Rats sind Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht und Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Seit Dezember 2019 arbeitet der Nationale Rat mit insgesamt etwa 300 Mitwirkenden in fünf thematischen Arbeitsgruppen: Schutz, Hilfen, Kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft.

Der "Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren" steht als PDF-Datei zum Download verfügbar auf www.nationaler-rat.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, 11.11.2021