Weiter zum Inhalt

Mädchen auf Auslandsreisen vor einer Genitalverstümmelung schützen

Anlässlich der beginnenden Sommerferien und der Reisezeit stellt das Bundesfamilien­minis­terium den Schutzbrief gegen weibliche Genital­ver­stümmelung (englisch: female genital mutilation, kurz: FGM) in verschiedenen Sprachen bereit. Er soll Mädchen vor einer Genital­ver­stümmelung im Ausland schützen und Familien davon abhalten, diese während ihrer Reisen in die Herkunfts­länder vorzunehmen. Der Schutzbrief kann den Familien und ihren Töchtern helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegenzustellen, die weibliche Genital­ver­stümmelung durchzuführen. Auf der Website des Bundes­familien­ministeriums kann er in deutscher, englischer, französischer, portugiesischer und arabischer Sprache heruntergeladen und als Druckfassung bestellt werden.

Sehr zeitnah werden auch die Übersetzungen und Druckfassungen in den Sprachen Amarisch. Dari, Farsi, Indonesisch, Kurmandschi, Mandinka, Somali, Sorani, Wahili Tigrinya und Urdu vorliegen.

Schutzbrief informiert über rechtliche Folgen
Der FGM-Schutzbrief ist im Passformat gehalten und informiert über die Strafbarkeit weiblicher Genitalverstümmelung - auch wenn sie im Ausland durchgeführt wird - sowie über den drohenden Verlust des Aufenthaltstitels. Er ist von den Leitungen von fünf Bundesministerien unterzeichnet. Der Schutzbrief wurde im Februar vom Bundesfamilienministerium vorgestellt. Die Inhalte sind eng mit den zuständigen Ressorts der Bundesregierung, Ländern und Nicht-Regierungsorganisationen abgestimmt worden.

Weibliche Genitalverstümmelung
Die weibliche Genitalverstümmelung wird in vielen Ländern an Mädchen vorgenommen. Weltweit sind mehr als 200 Millionen Frauen davon betroffen. Allein in Deutschland leben an die 67.000 Frauen, die solch eine Genitalverstümmelung über sich ergehen lassen mussten.

Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und verstößt gegen das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit. Dabei werden die äußeren weiblichen Genitalien der Mädchen teilweise oder vollständig entfernt oder andere Verletzungen der weiblichen Geschlechtsorgane vorgenommen, ohne dass dafür medizinische Gründe vorliegen. Meistens erfolgt die Verstümmelung ohne Betäubung mit Rasierklingen oder Messern. Betroffene Frauen leiden ihr Leben lang unter Schmerzen und gesundheitlichen Problemen.

Der Schutzbrief steht im Publikations­service auf der Website des Bundes­familien­ministeriums zum Herunterladen und Bestellen bereit.

Quelle: BMFSFJ, 06.07.2021

Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Unterstützung erhalten Betrof­fene von weib­licher Genital­ver­stüm­melung auch über das bundes­­weite Hilfe­telefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kosten­losen Telefonnummer 08000 / 116 016. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fach­kräfte an das Hilfe­telefon wenden. Das barriere­freie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.