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Mehr Rechte für Kinder in Bremer Landesverfassung

Die Bremische Bürgerschaft hat am 6. Mai 2021 eine Änderung der Bremer Landesverfassung beschlossen: Kinder bekommen umfassende Beteiligungsrechte garantiert.

In der Bremer Landesverfassung werden nach Artikel 25 Absatz 1 der Landesverfassung die folgenden Absätze 2 und 3 eingefügt: "(2) Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes wesentlich zu berücksichtigen. Kinder haben in Angelegenheiten, die ihre Rechte betreffen, einen Anspruch auf Beteiligung und auf angemessene Berücksichtigung ihres frei geäußerten Willens entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife. (3) Eltern, soziale Gemeinschaft und staatliche Organisation haben die besondere Verantwortung, gemeinsam allen Kindern gerechte Lebenschancen und Teilhabe entsprechend ihren Talenten und Neigungen zu ermöglichen."