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Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Erste Ergebnisse zur Verbesserung von Schutz, Hilfe und Forschung

Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, tagte am 30. Juni 2021 der Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Anderthalb Jahre nach seiner konstituierenden Sitzung legt das Forum nun eine "Gemeinsame Verständigung" vor. Darin sind konkrete Maßnahmen in fünf Themenkomplexen enthalten. Ziel ist es Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu verbessern, kindgerechte Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiter voranzubringen.

Bundespräsident würdigt Nationalen Rat
Eine besondere Würdigung erhielt der Nationale Rat durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dieser hatte Bundesfamilienministerin Lambrecht und den Unabhängigen Beauftragten Rörig gemeinsam mit Mitgliedern des Nationalen Rates, darunter auch mitwirkende Betroffene, zu einem Gespräch ins Schloss Bellevue eingeladen. Lambrecht und Rörig bewerten diese Würdigung als sehr starkes Signal für Politik und Gesellschaft. Beide betonen: "Ein erfolgreicher Kampf gegen sexuellen Missbrauch braucht das Interesse und die Unterstützung der gesamten Gesellschaft, der gesamten Politik, auch der politischen Spitzen unseres Landes."

Kernpunkte der Gemeinsamen Verständigung im Überblick:
1. Weiterer Ausbau von Schutzkonzepten und deren konsequente Anwendung
Schutzkonzepte sind für Einrichtungen und Organisationen, die Kinder und Jugendliche betreuen, zentral, um sie vor sexueller Gewalt zu schützen und Aufdeckung von Gewalttaten zu fördern. Daher hat der Nationale Rat über die Gelingensbedingungen (insbes. gute Rahmenbedingungen, Qualifizierung, Partizipation und Vernetzung) beraten. Die Länder bekräftigen diese Anstrengungen mit einem Beschluss zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Schulen.

2. Vernetzte Hilfen für Unterstützung von Betroffenen
Die Kompetenzen unterschiedlicher Berufsgruppen spielen bei Aufdeckung sexualisierter Gewalt und zur wirksamen Hilfe eine wichtige Rolle. Die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens und der Sozialen Entschädigung müssen gut zusammenarbeiten und Kinder und mögliche Gewaltkontexte mit geschultem Blick betrachten. Die verbesserte Qualifizierung und Vernetzung dieser Akteure sollen dazu dienen, Gefahren für Kinder schneller zu erkennen und entsprechend zu helfen.

3. Kindgerechte gerichtliche Verfahren qualifizieren Entscheidungen
Der Nationale Rat möchte die Rahmenbedingungen für Vernehmungen und Anhörungen im familiengerichtlichen und im Strafverfahren verbessern. Dazu wurden Praxishilfen für kindgerechte Verfahren entwickelt. Die Länder bekräftigen diese Anstrengungen mit einem Beschluss zur besseren Umsetzung der Videovernehmung.

4. Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation
Der Nationale Rat verfolgt das Ziel, die Identifizierung von minderjährigen Betroffenen des Menschenhandels strukturell zu befördern. Außerdem sollen spezifische Hilfen, wie bedarfsgerechte Unterbringungsangebote, verbessert und die Zusammenarbeit von Fachkräften gestärkt werden. Die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll mit dem Nationalen Rat Schutzkonzepte für den digitalen Raum erarbeiten, um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Zur organisierten und rituellen Gewalt sollen Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung vorangebracht werden.

5. Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsforschung zu (sexueller) Gewalt
Der Nationale Rat hat den Bedarf für eine verbesserte Datengrundlage zu Ausmaß und Erscheinungsformen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche identifiziert und sich auf konkrete Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsforschung verständigt. Sie sollen helfen, mehr Wissen über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu generieren. Das ist die Grundlage guter politischer Entscheidungen.

Die "Gemeinsame Verständigung" des Nationalen Rates finden Sie unter www.nationaler-rat.de/ergebnisse und unter www.beauftragter-missbrauch.de

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und des Bundesfamilienministeriums, 30.06.2021