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Neue Broschüre: Unterstützung für Kinder in Strafverfahren

Mehr Wissen über psychosoziale Prozessbegleitung
Das Niedersächsische Justizministerium hat eine neue Broschüre für Kinder mit Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung heraus gegeben. Damit soll insbesondere der Kinderschutz in Strafverfahren weiter verbessert werden. Auch andere Informationsmaterialien zum Thema wurden neu konzipiert oder grundlegend überarbeitet, um der wachsenden Bedeutung der psychosozialen Prozessbegleitung von traumatisierten Kindern und Erwachsenen Rechnung zu tragen. Niedersachsen hält nunmehr ein bundesweit einzigartiges Angebot an adressatengerechten Materialien vor.

Die Broschüre für Kinder ist für die Altersspanne von sechs bis zwölf Jahren konzipiert: Sie soll dieser Zielgruppe die Unterstützung der psychosozialen Prozessbegleitung sowie die Abläufe eines Strafverfahrens erklären und damit verbundene Ängste nehmen. Erwachsenen hilft die Broschüre dabei, Kindern in altersgerechter Form zu erklären, was in einem Strafverfahren auf sie zukommt und wie die Prozessbegleitung sie dabei unterstützen kann.

Außerdem gibt es eine neue Broschüre in Leichter Sprache. Diese soll die Informationen insbesondere für Menschen zugänglich machen, die beeinträchtigt sind, nicht gut lesen können oder für Menschen, für die Deutsch nicht ihre Muttersprache ist.

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auf dem Landesjustizportal jederzeit über die psychosoziale Prozessbegleitung informieren: www.justizportal.niedersachsen.de/Prozessbegleitung. Die Seite wurde in elf Sprachen sowie in Leichte Sprache übersetzt. Dort kann auch eine Liste der im Land tätigen psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter mit Kontaktdaten eingesehen werden.

Die neuen Materialien, zu denen auch Flyer und Plakate gehören, werden geeigneten Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage werden sie auch kostenlos übersandt.

Zum Verständnis: Was ist psychosoziale Prozessbegleitung?
Besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten sollen auch besonders unterstützt werden. Sie benötigen z.B. professionelle Hilfe, den Alltag nach einer Tat zu bewältigen oder einen Strafprozess durchzustehen. Um diese Unterstützung gewährleisten zu können, gibt es das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung. Sie kommt insbesondere im Zusammenhang mit Gewalt- und Sexualdelikten zum Einsatz.

Niedersachsen ist beim Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung ein Vorreiter in Deutschland. Denn hier wird diese Begleitung unabhängig vom Alter und Delikt kostenfrei durch die Arbeit von besonders geschulten Fachkräften geleistet. Die finanzielle Grundlage wird vom Justizministerium sichergestellt. Das Angebot gibt es bereits seit 2013. In Niedersachsen standen im Jahr 2020 insgesamt 44 psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter den Opfern von Straftaten helfend zur Seite. Im Jahr 2020 wurden 600 Fälle gezählt, wobei der Großteil der Betroffenen weiblich und Opfer von Sexual- oder Körperverletzungsdelikten war. Über die Hälfte von ihnen war zum Tatzeitpunkt noch minderjährig.

Quelle: Niedersächsisches Justiz­minis­terium, 13. Dezember 2021

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