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Reform des Jugendschutzgesetzes verabschiedet

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums zur Reform des Jugendschutzgesetzes verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren im Netz geschützt werden.

Nicht erst seit den pandemiebedingten Einschränkungen ist es für Kinder und Jugendliche selbstverständlich, digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen. Sich online austauschen, gemeinsam spielen, Videos schauen und Clips aufzeichnen, sind fester Bestandteil des Aufwachsens geworden. Kinder und Jugendliche sind dabei auch auf Plattformen aktiv, die für eine so junge Nutzergruppe nicht geeignet sind. So werden sie sehr häufig auch mit beängstigenden und verstörenden Bildern oder Videos konfrontiert. 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen fühlen sich im Internet gemobbt, beschimpft und beleidigt oder massiv von Fremden belästigt und bedrängt.

Um diesen Risiken wirksam zu begegnen hat der Deutsche Bundestag am 5. März 2021 in 2. und 3. Lesung das "Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" beschlossen. Die Regelungen sollen zum 1. April 2021 in Kraft treten.

Die Zielsetzungen des neuen Jugendschutzgesetzes:

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen
  • Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen
  • Durchsetzung der Regelungen nicht nur national, sondern auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen

Einheitliche Alterseinstufungen sicherstellen
Das neue Jugendschutzgesetz sorgt dafür, dass Filme oder Spiele verbindlich und einheitlich Alterseinstufungen erhalten, ob online oder im Einzelhandel. Das Gesetz sieht vor, dass etwa Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente durch Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben die bekannte Alterskennzeichnung tritt, transparent gemacht werden müssen.

Über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen insbesondere bei der Nutzung von Social-Media-Diensten sollen auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden.

Bundeszentrale ahndet Verstöße
Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird deshalb zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut. Die neue Bundeszentrale soll künftig sicherstellen, dass die vom Gesetz erfassten Plattformen ihren systemischen Vorsorgepflichten (zum Beispiel sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystem) nachkommen. Endet ein "dialogisches Verfahren" dazu ohne Erfolg, kann die Bundeszentrale konkrete Maßnahmen anordnen und in letzter Konsequenz bei Nichtbefolgung empfindliche Bußgelder verhängen. Auch gegenüber ausländischen Anbietern kann sie Verstöße ahnden.

Mit der Bundeszentrale entstehen klare Strukturen im Kinder- und Jugendmedienschutz. Außerdem wird eine zentrale Austauschplattform für nationale und internationale Akteurinnen und Akteure sowie zur stetigen Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes geschaffen, die mit der Medienentwicklung Schritt hält. Dabei wird die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Eltern einbezogen. Ein Beirat unterstützt die Bundeszentrale bei diesen Aufgaben.

Auch der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Antisemitismusbeauftragten des Bundes, die Drogenbeauftragten, die Ärzte-, Kinderschutz-, Familien- und Jugendverbände, UNICEF und die Kirchen unterstützen das neue Jugendschutzgesetz.