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UN-Kinderrechtskonvention: Empfehlungen zur weiteren Umsetzung in Deutschland

Drei Wochen nach der Anhörung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Kinder­rechts­konvention hat der UN-Kinderrechteausschuss in Genf seine Empfehlungen, die sogenannten "concluding observations", vorgelegt. Positiv bewerten die unabhängigen Kinder­rechts­expertinnen und -experten unter anderem das Kinder- und Jugend­stärkungs­gesetz, das Ganztags­förderungs­gesetz, die Änderung des Jugendschutzgesetzes und das Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen.

"Wir freuen uns, dass der Kinderrechteausschuss den Einsatz der Bundesregierung für die Kinderrechte würdigt und die bereits erreichten Meilensteine lobt", erklärt Margit Gottstein, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die die deutsche Delegation bei der Anhörung in Genf leitete. "Die Empfehlungen nehmen wir sehr ernst. Sie zeigen uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wir müssen aber auch noch weiter gehen, um mit geeinten Kräften endlich die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Außerdem müssen wir das Thema Kinderarmut an der Wurzel packen: Mit Einführung der Kindergrundsicherung wollen wir sozial schwächere Familien besser absichern und mehr Chancengleichheit für die betroffenen Kinder schaffen." Verbesserungsbedarf sieht der Ausschuss unter anderem beim Thema Gewalt gegen Kinder und sexuellem Missbrauch, beim Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung und beim Umgang mit minderjährigen Geflüchteten. Darüber hinaus regt das Gremium an, die Anstrengungen hinsichtlich Monitoring und Datenerhebung zur Situation von Kindern und Jugendlichen zu verstärken.

Nachdrücklich begrüßt der Ausschuss die gesetzlichen Regelungen und Strategien zur stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, darunter auch, dass in einigen Bundesländern das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre herabgesenkt worden ist. Hier ermutigen die Kinderrechts-Expertinnen und -Experten Deutschland, noch weitere Schritte zu gehen.

Hierzu gibt es bereits konkrete Pläne: So soll das aktive Wahlalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament und für den Deutschen Bundestag auf 16 Jahre gesenkt werden. Damit würden insgesamt ungefähr 1,5 Millionen dann 16- und 17-jährige im Frühjahr 2024 und bei den nächsten Bundestagswahlen im Herbst 2025 erstmals ihre Stimme abgeben können.

Grundlage der Empfehlungen des Kinderrechteausschusses sind der fünfte und sechste Staatenbericht Deutschlands über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie die Ergebnisse der Anhörung vom 5. und 6. September 2022.

Die kompletten Empfehlungen können auf der Website des Ausschusses eingesehen werden.

Quelle: BMFSFJ, 30.09.2022