Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
Auf der Fachtagung werden aktuelle Fragen und Entwicklungen zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland behandelt. Hierzu gehören u.a.: Bundesgesetzliche Regelung für ein Recht auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen (und ihre Kinder), Ergebnisse des Gutachtens zur Kostenanalyse des Hilfesystems für Schutz und Beratung, Umsetzung einer nationalen Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Ergebnisse des periodischen Berichts der unabhängigen Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt sowie ihre Reformvorschläge zu Umgangs- und Sorgerecht.
Darüber hinaus soll der Blick nach Europa erfolgen und erörtert werden, inwieweit Deutschland bei der Bekämpfung von Gewalt an Frauen von diesen lernen kann. Beispielsweise gilt Spanien im internationalen Vergleich als Vorreiter und weist relativ weniger getötete Frauen als andere europäische Länder.
Im Austausch mit Politik, Wissenschaft, Praxis und Akteuren des Hilfesystems werden fachliche Grundlagen für erforderliche Maßnahmen bzw. Regelungen, Ideen der Weiterentwicklung, gute Praxisbeispiele sowie Umsetzungsfragen vertieft mit dem Ziel einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Hilfesystems sowie Verbesserung der Lage gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder. Die konkreten Themenschwerpunkte (z.B. Gewaltprävention) werden in Abhängigkeit von den aktuellen Entwicklungen im Verlaufe des Jahres 2024 festgelegt.
Zielgruppe: Expertinnen und Experten sowie Verantwortliche und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft