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Bei Kindeswohlgefährdung rechtzeitig (inter)professionell handeln

Die Fallzahlen der so genannten "8a-Verfahren" haben im Jahr 2021 wieder einen neuen Höchststand erreicht, ebenso wie die im Rahmen der Gefährdungseinschätzung ermittelten Kindeswohlgefährdungen. Damit handelt es sich um die höchste Zunahme seit Einführung der Kinder- und Jugendhilfe-Statistik. Aber wer teilt dem Jugendamt eigentlich mit, wenn ein Kind in Gefahr ist? Die Kita? Die Familienhebamme? Die Schule?

Der zahlenmäßig größte Hinweisgeber ist tatsächlich die Polizei inklusive der Straf­verfolgungs­behörden, während z.B. Fachkräfte aus dem Gesund­heits­wesen oder Einrich­tungen der Kinder­tages­betreuung laut Statistik am unteren Ende der Melderinnen und Melder stehen.

In diesem Seminar werden wir anhand von Fallverläufen schauen, an welcher Stelle eine Intervention angezeigt wäre, wenn wir eine Kindeswohlgefährdung annehmen oder tatsächlich feststellen.

Wir werden Methoden sichten, sortieren und ausprobieren, die uns Sicherheit im Handeln verschaffen.

Wir werden auf die unterschiedlichen Rollen und Aufträge der verschiedenen Fachkräfte und Professionen schauen.

Wir werden Mythen klären und daran arbeiten, eingebildete und tatsächliche Barrieren aus dem Weg zu räumen.

Ziel allen Handelns ist es, im Sinne des Schutzauftrages mit dem Jugendamt zusammen­arbeiten und eine vermutete Kindeswohlgefährdung gemeinsam prüfen können.

Zielgruppe: Fachkräfte in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Berufsgruppen nach 4 KKG (medizinische, psychologische und therapeutische Fachkräfte sowie Beratungs­fach­kräfte, Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen)

Datum
11.09.2024
Ort
Hannover
Kosten
90 €
Kontakt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Ivonne Kondziella
Telefon: 0511 / 89 70 13 32

Programm/Anmeldung
Anmeldeschluss
14.08.2024