Pflegekinderhilfe: Zusammenarbeit mit dem Familiengericht
Fachkräfte der Pflegekinderhilfe haben bei ihrer Arbeit immer wieder Berührungspunkte mit dem Familiengericht. Zu den häufigsten Verfahren gehören: Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung, Umgangsverfahren, Herausgabeverlangen / Verbleibensanordnung, einvernehmliche Übertragung der Personensorge auf die Pflegeeltern, aber auch Abstammungs- oder Adoptionsverfahren. Das Seminar des Kompetenzzentrum Pflegekinder gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Abläufe vor Gericht sowie die Herangehensweise und Rolle der anderen Beteiligten wie Richter:innen, Anwält:innen, Verfahrensbeistände und Gutachter:innen.
Nicht zuletzt müssen die Fachkräfte wissen, wie sie ihre Anliegen zum Wohle der Kinder und Jugendlichen am besten anbringen und notfalls auch gegen Widerstände der anderen Verfahrensbeteiligten oder eine abweichende Ansicht des Gerichts durchsetzen können.