Anlässlich des Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar hat das Bundesfrauenministerium erstmals eine empirische Studie mit Zahlen für Deutschland vorgestellt. Demnach leben hierzulande knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1.500 und 5.700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht.
Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek, der die Ergebnisse der Studie am Montag präsentierte, unterstrich: "Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht unfassbare körperliche Qualen und seelisches Leid. Die Studie zeigt, dass das Thema auch bei uns in Deutschland hochaktuell ist - gerade auch vor dem Hintergrund von Flucht und Migration. Deshalb müssen wir handeln: Mit Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung".
Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus
Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders
verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40
Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30
Prozent. Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen (NRO) gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. Die fünf Hauptherkunftsländer, aus denen die meisten der in Deutschland betroffenen Frauen und Mädchen stammen, sind: Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.
Weibliche Genitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§ 226a StGB, § 5 StGB, Abs. 9a). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, hat die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des BMFSFJ eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Wer mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen will, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, dem droht künftig der Entzug des Passes. Die Maßnahme dient der Verhinderung sogenannter "Ferienbeschneidungen". Hierfür reisen in Deutschland lebende Familien in den Ferien in ihre Herkunftsländer, um dort an den Mädchen eine Genitalverstümmelung durchführen zu lassen.
Das Bundesfrauenministerium leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer sowie Integra vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.
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