Der Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf beim strafrechtlichen Schutz von Kindern: Mit einem Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, den Tatbestand der Kindesentführung zu erweitern.
Mehr Schutz für Babys
und Kleinkinder
Die Vorschläge der Länder zielen vor allem auf den Schutz von Säuglingen
und Kleinstkindern ab. Nach derzeitiger Rechtslage können Täter einer nur
versuchten Kindesentführung oftmals nicht strafrechtlich belangt werden. Denn
eine Kindesentführung liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn das Kind
den Eltern für eine Dauer von mindestens 30 Minuten entzogen war. Diese
Strafbarkeitslücke ist nach Ansicht des Bundesrates nicht hinzunehmen. Er
schlägt daher vor, eine Kindesentführung schon dann erfüllt zu sehen, wenn der
Täter nur kurzzeitig physische Gewalt über das Kind erlangt.
Härtere Strafen
ermöglichen
Außerdem fordert der Bundesrat, die Qualifikationsmerkmale zu erweitern, um
je nach Tatbegehung eine härtere Bestrafung zu ermöglichen: Strafschärfend soll
danach unter anderem wirken, wenn der Täter die Entführung nutzt, um
kinderpornographisches Material anzufertigen.
Weitere Verschärfungen sieht der Entwurf bei der Führungsaufsicht und der Anordnung der Untersuchungshaft vor.
Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Stellungnahme verfassen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
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