2017 - Das
Bundesfamilienministerium und UNICEF haben überarbeitete und erweiterte
Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in
Flüchtlingsunterkünften herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung
unterschiedlicher Partner erarbeitete Neuauflage enthält erstmals auch
Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und
LSBTIQ-Geflüchteten.
Die Überarbeitung der Mindeststandards erfolgte im Rahmen der "Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften", die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Die damals entwickelten Mindeststandards sollten den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung verbessern. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.
Praxisorientierte
Empfehlungen
Die Neuauflage der Mindeststandards basiert auf den aktuellen Lebensumständen
von Bewohnerinnen und Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften und deren
Rückmeldungen. So befragte Plan International Deutschland geflüchtete Kinder
und Erwachsene zu ihrem Schutz in Flüchtlingsunterkünften. Im Rahmen von
Gesprächsgruppen und Workshops schilderten 138 geflüchtete Kinder, Frauen und
Männer aus Hamburger Unterkünften ihre Perspektive. Ihr Feedback teilte Plan
International Deutschland mit dem Bundesfamilienministerium.
Hinzu kommen die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktikerinnen und Praktikern sowie Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung neben den zusätzlichen Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTIQ-Geflüchtete sowie geflüchtete Menschen mit Behinderungen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften.
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