Rechtliche Rahmenbedingungen
Als Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten sind Sie an die Schweigepflicht gebunden. Die Rechte des Kindes und anderer Familienmitglieder werden damit geschützt. Bei einem Verdacht auf körperliche Misshandlung, sexuellem Missbrauch oder Vernachlässigung können Sie jedoch von der Schweigepflicht entbunden werden.mehr
Empfehlungen zum Umgang mit Kindesmisshandlung
In der ärztlichen Versorgung steht das Kind im Vordergrund, nicht das Gewaltproblem in unserer Gesellschaft. Daher ist das ärztliche Handeln primär durch die medizinischen Hilfen motiviert, die dem Kind gegeben werden.mehr
Konsequenzen für die ärztliche Praxis
Die Hilfen, die ein misshandeltes oder missbrauchtes Kind und dessen Familie benötigen, sind unter Umständen sehr differenziert und zeitintensiv. Dies erfordert die systematische Zusammenarbeit verschiedener Fachleute. Die ärztliche Praxis ist Teil eines Systems von Einrichtungen, die Hilfen anbieten.mehr