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Gesetz zur Stärkung der Opfer­rechte im Straf­verfahren (3. Opfer­rechts­reform­gesetz)

Der Bundesrat hat im Dezember 2015 die Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie in nationales Recht vollendet und dem 3. Opferrechtsreformgesetz zugestimmt. Zuletzt wurden mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) von Juni 2013 wichtige Schritte unternommen, um den Verletzten als selbständigen Verfahrensbeteiligten anzuerkennen.

Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21. Dezember 2015 wird der Schutzstandard für die Opfer weiter erhöht: Ein Meilenstein für den Opferschutz ist dabei die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung. Damit bekommen besonders schutzbedürftige Opfer die Möglichkeit, vor, während und nach der Hauptverhandlung professionell begleitet zu werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte geworden sind, erhalten einen Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Für andere Opfer von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten soll das Gericht nach Lage des Einzelfalls entscheiden, ob psychosoziale Prozessbegleitung erfolgen soll.

Die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung sind zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen
Der Bund hat den Ländern die Aufgabe übertragen, die Voraussetzungen für die Anerkennung sowie die Aus- und Weiterbildungen zur psychosozialen Prozessbegleitung zu regeln. Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung hält Niedersachsen bereits seit dem Jahr 2013 vor. In einer landeseigenen Qualifizierungsmaßnahme wurden Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter auf Basis eigens hierfür entwickelter Qualitätsstandards von der "Stiftung Opferhilfe" ausgebildet. Mit dem Nds. Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Nds. AG PsychPbG) vom 15. Dezember 2016 stellt die Landesregierung sicher, dass Niedersachsen mit seinem bereits etablierten und qualitativ hochwertigen Angebot an psychosozialer Prozessbegleitung weiterhin eine bundesweite Vorreiterrolle auf diesem Gebiet einnimmt.