Weiter zum Inhalt

Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt und zur Um­setzung der Istanbul-Kon­vention und Koor­di­nie­rungs­stelle

Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist trotz aller Präventions- und Inter­ven­tions­maß­nahmen sowie einer konse­quenten Straf­ver­folgung nach wie vor bittere Realität. Das Land Nieder­sachsen legt deshalb mit dem am 12. März 2024 vom Landes­kabinett beschlos­senen "Nieder­säch­si­schen Aktions­plan gegen Häus­liche Gewalt und zur Um­setzung der Istanbul-Konvention - Verhütung und Bekämpfung von ge­schlechts­bezogener Gewalt" einen weiteren Maß­nahmen­katalog vor. Die Angebote zum Schutz von Frauen und Mädchen vor häus­licher Gewalt sollen weiter verbessert werden.

Bereits bestehende Hilfen in Niedersachsen
Bereits jetzt verfügt Nieder­sachen über ein eng­maschiges und gut funk­tio­nierendes Netz an Hilfen für gewalt­betrof­fene Frauen und Kinder. Dazu gehören unter anderem die 46 Frauen­häuser mit 437 Frauen- und rund 650 Kinder­plätzen, ein gut auf­ge­stelltes System von Gewalt­beratungs­stellen und viele wichtige beglei­tende Projekte wie unsere verfahrens­unab­hängige Beweis­sicherung www.probeweis.de und unser Sprach­mitt­lungs­projekt für Frauen www.worte-helfen-frauen.de. Das alles sind wichtige Bausteine, um von Gewalt betroffenen Frauen lang­fristig Unter­stützung anbieten zu können.

Landes­aktions­plan mit Maßnahmenkatalog gegen Häusliche Gewalt und zur Um­setzung der Istanbul-Kon­vention
Der aktuell beschlossene Landes­aktions­plan ist die vierte Aktua­lisierung seit dem ersten Aktions­plan gegen Häus­liche Gewalt aus dem Jahre 2001 und enthält gewichtige Neue­rungen mit Blick auf die Istanbul-Konvention. Das Sozial-, Justiz-, Innen- und Kultus­minis­terium haben in der aktu­ellen Fassung für ihren jeweiligen Zu­stän­dig­keits­bereich unter­schied­lichste Maß­nahmen definiert, die anhand der Vorgaben der Istanbul-Konvention um­ge­setzt werden sollen. Dabei geht es um die Bereiche Präven­tion, Unter­stützung gewalt­betrof­fener Frauen, Straf­verfolgung sowie koor­di­nierte Zusam­men­arbeit aller staat­lichen Ebenen.

Maßnahmen werden für folgende Bereiche vorgesehen:

  • Gefahrenabwehr und Krisenintervention
  • Strafverfolgung und Opfer­schutz­maß­nahmen
  • Zivilrechtlicher Gewaltschutz
  • Kinder als (Mit-) Betroffene von Häuslicher Gewalt
  • Schutz und Unterstützung
  • Prävention und Bildung
  • Förderung lokaler Handlungs­kompe­tenzen und Ver­netzungs­struk­turen
  • Landesstrukturen und Ressourcen für ein koor­dinier­tes Vorgehen

Die ressortspezifischen konkreten Maß­nahmen sind nachzulesen im Aktions­plan IV.

Koor­dinierungs­stelle Istanbul-Kon­ven­tion
Hintergrund ist auch die Umsetzung der so genann­ten Istanbul-Konvention, dem welt­weit um­fas­sends­ten Menschen­rechts­vertrag gegen geschlechts­spezifische Gewalt. Die Nieder­säch­sische Landes­regierung hat daher auch die Ein­richtung einer Koor­dinierungs­stelle Istanbul-Kon­ven­tion beim Nieder­säch­sischen Minis­terium für Soziales, Arbeit, Gesund­heit und Gleich­stellung im Umfang von drei Personal­stellen beschlossen.

Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi: "Gewalt gegen Mädchen und Frauen hat unter­schied­lichste Ursachen und Gründe, aber keine einzige ist akzep­tabel, tole­rierbar oder gar zu verharm­losen. Körper­liche und psy­chi­sche Gewalt ziehen sich durch alle gesell­schaft­lichen und sozio­öko­nomi­schen Schichten und müssen daher in der Breite und mit unter­schied­lichen Maß­nahmen eingedämmt und so stark wie irgend mög­lich reduziert werden. Ich bin daher sehr dankbar, dass mein Haus zusammen mit den anderen zustän­digen Minis­terien diesen Aktions­plan aktua­lisiert hat. Mit den dort genannten sehr konkre­ten Maß­nahmen über­nehmen die betei­ligten Minis­terien um­fassend Verant­wortung und verdeut­lichen, dass in jedem Bereich etwas getan werden kann, um Gewalt im Vor­feld zu bekämpfen oder im Nach­gang solcher Taten Opfern zu helfen und Täter zu be­stra­fen. Die Koor­di­nierungs­stelle Istanbul-Konvention soll die Um­setzung der Maßnahmen steuern und deren Wirk­samkeit evaluieren. Dies ist ein wichtiger Baustein in unserem Aktionsplan."

Die ressorts­pezifischen konkreten Maß­nahmen sind nachzulesen im Aktions­plan IV. Er steht auf der Website der Nieder­säch­sischen Staats­kanz­lei als PDF-Datei zum Download zur Verfü­gung:
Nieder­säch­si­scher Aktions­plan gegen Häus­liche Gewalt und zur Um­setzung der Istanbul-Konvention – Verhütung und Bekämpfung von geschlechts­bezo­gener Gewalt

Quelle: Nds. Staatskanzlei, 12.03.2024, www.stk.niedersachsen.de