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Interessenbekundung: Förderung von Modellprojekten zur Gewaltprävention

Das Bundesfrauenministerium ruft mit einem Interessen­be­kun­dungs­ver­fahren zu neuen Modell­projekten zur Prävention von geschlechts­spezifischer und häus­licher Gewalt auf. Träger können sich bis zum 15. Mai 2026 mit innovativen Konzepten bewerben.

Die Förderschwerpunkte liegen auf Maßnahmen zur Gewalt­prävention in der früh­kind­li­chen, schu­lischen und außer­schuli­schen Bildung, auf Maß­nahmen zur Weiter­ent­wick­lung der Täter­arbeit, auf sozial­raum­bezogenen Ansätzen und auf digitaler Gewalt­prä­ven­tion.

Die detaillierten Grundsätze der Förderung sowie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind im offiziellen Aufruf zusammengefasst. Interessenbekundungen müssen über das dafür vorgesehene Trägerformular eingereicht werden.

Prävention auf wissenschaftlicher Grundlage ausbauen
Um geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf einer empirisch-wissenschaftlichen Basis vorbeugen zu können, hat das Bundesfrauenministerium die "Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" von 2023 bis 2025 gefördert. Ziel dabei war es, bundesweit bereits bestehende Präventionsmaßnahmen systematisch zu bewerten. Darüber hinaus wurden Empfehlungen für zukünftige Präventionsmaßnahmen auf allen staatlichen Ebenen und für die Zivilgesellschaft entwickelt.

Auf Basis dieser Studie und in Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der Vorgaben der Gewaltschutzrichtlinie der Europäischen Union möchte das Bundesfrauenministerium mehrjährige Modellprojekte zur Vorbeugung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fördern.