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Erklärung zur Barrierefreiheit

Alle Mitwirkenden am Internetauftritt www.kinderschutz-niedersachsen.de arbeiten ständig daran, die Web­seite redaktionell und technisch so barriere­frei wie möglich zu gestalten und zu program­mieren. Wir möchten erreichen, dass das Kinder­schutz­portal Nieder­sachsen für alle Besucherinnen und Besucher möglichst leicht zu nutzen ist.

Die Browser, aber auch spezielle technische Hilfs­mittel zur Nutzung von Web­seiten entwickeln sich permanent weiter. Auch für diese Hilfs­mittel optimieren wir unsere Web­seite kontinuierlich.

Diese Web­seiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größten­teils vereinbar. Die Erklärung ist aktuell und hat den Stand von Februar 2022. Die Ein­schätzung basiert auf einer Selbst­bewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte können wir aus dem Grund einer unver­hältnis­mäßigen Belastung leider nicht barrierefrei gestalten: 

PDF-Dokumente
Auf dem Kinderschutzportal sind viele PDF-Dokumente veröffentlicht, die extern erstellt wurden. Diese Dateien sind in der Regel nicht barrierefrei gestaltet. Barrierefreie PDF-Dateien werden von uns als solche speziell gekennzeichnet.

Adressdatenbank Kinderschutzeinrichtungen
Die Adressdatenbank Kinderschutzeinrichtung ist nur teilweise barrierefrei. Sie beinhaltet über 200 Datensätze, die auf einer Karte per Marker angezeigt werden. Die Karte wird eingebunden über den Kartendienst "Leaflet". Die Nutzung der Karte ist nicht barrierefrei. Die Adressen werden aber auch in einer barrierefreien Liste angezeigt.

Haben Sie Vorschläge zur Verbesserung?

Wir freuen uns natürlich über Lob. Wenn Sie aber in unserem Angebot auf Barrieren stoßen, etwas nicht funktioniert oder Sie Anregungen für Ver­bes­serun­gen haben, nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf. Sollten Ihnen Mängel bezüglich der barriere­freien Gestaltung dieses Angebots auffallen, bitte auch.

Wir freuen uns über jede Rückmeldung, denn sie hilft uns, unser Angebot zu verbessern.

Unsere Adresse:
info@kinderschutz-niedersachsen.de

Schlichtungs­stelle

An das Büro der Landes­beauf­tragten für Menschen mit Behin­derungen in Nieder­sachsen ist eine Schlichtungs­stelle zum Thema Barriere­freiheit in der IT ange­gliedert. Das Schlich­tungs­verfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechts­beistand ein­geschal­tet werden. Wenn Sie weiter­gehenden Klärungs­bedarf haben, können Sie mit der Schlichtungs­stelle Kontakt aufnehmen:
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de