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Kinderrechte

Am 20. November 1989 wurde das Über­ein­kommen über die Rechte des Kindes von der Voll­ver­sammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 193 Staaten, ausgenommen die USA und Somalia, haben sich verpflichtet, das völker­recht­liche Dokument in ihrem Land um­zusetzen.

Die UN-Kinder­rechts­kon­vention fasst in 54 Artikeln persönliche, politische, wirt­schaftliche, soziale und kul­turelle Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Be­teiligung von Minder­jährigen zusammen. Neben der Einhaltung und Um­setzung der Kinder­rechte verlangt das UN-Über­ein­kommen auch die Bekannt­machung der Grund­sätze und Bestim­mungen des Über­ein­kommens.

In der Bundes­repu­blik Deutsch­land ist die UN-Kinder­rechts­kon­vention am 5. April 1992 mit der Hinter­legung der Rati­fizierungs­urkunde beim General­sekre­tär der Verein­ten Nationen in Kraft getreten - aller­dings unter Vorbehalt. Erst am 3. Mai 2010 hat das Bundes­kabinett beschlos­sen, die so genannte Vor­behalts­erklärung zurück­zu­nehmen. Damit gelten die Kinder­rechte nun unein­geschränkt auch für aus­län­dische Kinder ohne geregelten Aufent­halts­titel.

Die Um­setzung der UN-Kinder­rechts­konvention wird in Deutsch­land von einer unab­hän­gigen Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschen­rechte unter­sucht und überwacht.

Fast alle Bundes­länder haben bereits eine ent­spre­chende Veran­kerung der Kinder­rechte in ihren Lan­des­ver­fas­sungen - im Grund­gesetz sind die Kinder­rechte bis­lang jedoch nicht auf­genom­men.

Handlungsempfehlungen für die Berück­sich­tigung des Kindes­wohl­prinzips im kommunalen Haushalts­aufstellungs­verfahren

Arbeitshilfe

2023 - Das kommu­nale Finanz­manage­ment ist ein Dreh- und Angelpunkt zur Umsetzung der politischen und strategischen Ziele der Kommune. Deshalb sollten die Kinderrechte als Quer­schnitts­thema ressort­übergreifend in den fach- und bereichs­bezogenen, zentralen gesamt­städti­schen Finanz­planungen und dezen­tralen fach- und bereichs- bzw. produkt­bezogen verantworteten Teil­planungen verankert werden. Die Handlungs­empfeh­lungen von Kinderfreundliche Kommunen e.V. sollen Kommunen eine Hilfe an die Hand gegeben, die UN-Kinder­­rechts­kon­ven­tion in ihrem Rechts­kreis bei der Aufstellung des Kommunal­haushalts umzusetzen und damit ihrer verpflichtenden Aufgabe nachzukommen. Die Empfehlungen richten sich sowohl an Rats­mitglieder und Verwal­tungs­­vorstände als auch an die Kommunal­verwaltungen, dort insbesondere auch an die Finanz­verwaltung bzw. die Kämmerei.

Download von www.kinderfreundliche-kommunen.de

Kinderreport Deutschland 2022

Umfragenbasierter Bericht

2022 - Durch den demografischen Wandel, die Klimakrise und die Corona-Pandemie ist das Thema Generationen­gerechtigkeit stärker in den Fokus gerückt. Kinder und Jugendliche müssen mit den Auswirkungen politischer Entscheidungen, die heute getroffen werden, noch lange leben. Wie kann eine generationen­gerechte Politik für sie aussehen? Wie können sie stärker an Zukunftfragen beteiligt werden? Diesen Fragen widmet sich der Kinderreport 2022 des Deutschen Kinder­hilfs­werkes. Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert die Verankerung von Kinderrechten im Grund­gesetz, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berück­sichti­gen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2022.

Download auf www.dkhw.de

Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Arbeitshilfe

2022 - Die Broschüre des Bundes­familien­minis­teriums enthält den gesamten Text der UN-Kinder­rechts­konvention im Wort­laut inklusive der drei von Deutsch­land ratifizier­ten Fakul­tativ­pro­to­kolle. Darüber hinaus gibt es einen Anhang mit Informa­tionen zur Ent­stehungs­ge­schichte der Kinder­rechts­konvention sowie Erläu­terun­gen zu den einzelnen Bestim­mungen.

Download oder Bestellung auf www.bmfsfj.de

Kinderrechte-Index

Bestandsanalyse

2019 - Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den ersten "Kinderrechte-Index" für die Bundes­repu­blik Deutsch­land vor­gestellt. In der Pilot­studie werden vor allem die kinder­recht­lichen Ent­wick­lungs­bedarfe, aber auch Bei­spiele guter Um­setzung in den ein­zelnen Bundes­ländern aufgezeigt. Dafür wurden Kin­der­rechte-Indi­katoren ent­wickelt und mit Daten unter­setzt. Im Fokus der Analyse stehen das Recht auf Be­teili­gung, das Recht auf Gesund­heit, das Recht auf an­gemes­senen Lebens­standard, das Recht auf Bildung, und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung. Der Index ist ein geeig­netes Instru­ment für Landes­regie­rungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugend­politik zu über­prüfen und diese gezielt zu ver­bessern.

Download auf www.dkhw.de/kinderrechte-index

Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Bericht

2019 - Die National Coalition Deutsch­land - Netz­werk zur Um­setzung der UN-Kinder­rechts­kon­vention hat ihren Bericht zur Um­setzung der UN-Kinder­rechts­konvention in Deutsch­land ver­öf­fent­licht. Der Bericht ergänzt den Fünften und sechsten Staaten­bericht der Bundes­regierung aus der Sicht der Fach­leute und Organi­satio­nen. Er zeigt, dass auch 30 Jahre nach Verab­schie­dung der UN-Kinder­rechts­kon­vention zahl­reiche Kinder­rechte in Deutsch­land verletzt werden. Besonders schwer­wiegend wirken sich Kinder­armut, un­gleiche Bildungs­chancen und die Erfah­rung von Dis­krimi­nierung auf die Lebens­situ­ation und das Wohl­befin­den von Kindern aus.

Download auf www.umsetzung-der-kinderrechtskonvention.de

Fünfter und Sechster Staatenbericht zur UN-Kinder­rechts­konvention

Bericht

2019 - Mit dem Bericht der Bundes­regierung werden zwei Berichts­zeit­räume zusammengefasst. Auf ins­gesamt mehr als 400 Seiten geht es unter anderem um die Um­setzung von zwei Fakultativ­proto­kollen zur Kinder­rechts­kon­vention. Im Vorder­grund stehen hier das Verbot der Betei­ligung von Kindern an bewaff­neten Kon­flikten sowie das Verbot von Menschen­handel mit Minder­jährigen und der sexu­ellen Aus­beutung von Kindern. Der Staaten­bericht bein­haltet eine um­fang­reiche Daten­samm­lung. Diese fasst die wichtigsten Statis­tiken und Er­hebun­gen mit Bezug auf die Situ­ation von Kindern in Deutsch­land und die Um­setzung ihrer Rechte zusammen.

Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (PDF)

Bericht zur UN-Kinderrechtskonvention in kindgerechter Fassung

Praxismaterialien für Kinder

2019 - Die Bundesregierung hat am 4. April 2019 bei den Vereinten Nationen in Genf den Fünften und Sechsten Staaten­bericht der Bundes­republik Deutsch­land zum Über­ein­kommen über die Rechte des Kindes offiziell eingereicht. Zeit­gleich ist der Bericht zur so­genann­ten UN-Kinder­rechts­kon­vention in einer kind­gerechten Fassung veröf­fent­licht worden. Die Broschüre richtet sich an Kinder und Jugendliche und wurde von der Koor­dinierungs­stelle Kinder­rechte im Deutschen Kinder­hilfs­werk erstellt.

Die Rechte von Kindern in Deutschland. Ein Bericht an die Vereinten Nationen für Kinder und Jugendliche (PDF)

Alle Kinder und Jugendliche haben Rechte

Illustrationen für den päda­go­gischen Alltag

2018 - Zartbitter e.V. hat ein CD mit mehr als 700 Illustra­tionen zu Kinder­rechten neu aufgelegt. Die Illustra­tionen der Broschüren "Alle Kinder haben Rechte", "Alle Jungen haben Rechte" und "Alle Mädchen haben Rechte" haben nun in der über­arbei­teten Neu­ausgabe Texte in 12 Sprachen. Die Illustrationen haben klare durch­gezo­gene Konturen und können so auch von Menschen mit Seh­behin­derun­gen mit Hilfe eines Lese­gerätes betrach­tet werden.

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Rechte haben - Recht kriegen

Ratgeberhandbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen

2018 - Die Bundesarbeits­gemein­schaft Landes­jugend­ämter und die Inter­natio­nale Gesell­schaft für erziehe­rische Hilfen hat den gemein­sam heraus­gege­benen Rat­geber für Jugend­liche in Erziehungs­hilfen komplett über­arbeitet. Der Ratgeber gibt in jugend­gerech­ter Sprache einen Über­blick über die Rechte von Kindern und Jugend­lichen. Welche Rechte haben sie gegen­über den Erwach­senen in ihrem Um­feld? Welche Formen der Unter­stützung durch das Jugend­amt gibt es und welche Rechte bzw. Spiel­räume haben junge Menschen hierbei? In dem Rat­geber geht es um all­tägliche Proble­me von jungen Menschen, aber auch um die Mög­lich­keiten von Hilfen zur Erziehung und Beratung durch das Jugend­amt. Er richtet sich in erster Linie an Jugendliche, ist aber auch für sozial­päda­go­gische Fach­kräfte, Eltern und interessierte Laien eine Fund­grube an Infor­ma­tionen und kann als Grund­lage für die Aus- und Weiter­bildung von Fach­kräften in den Erziehungs­hilfen hilf­reich sein. Ein aus­führ­liches Verzeich­nis mit Kontakt­adressen zu (Online-)Beratungs­stellen rundet den Rat­geber ab.

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Mehr zum Thema

Kinderrechte in der Niedersächsischen Landes­ver­fassung

Seit dem 1. Juli 2009 ist der Schutz von Kindern in Artikel 4a in der Niedersäch­si­schen Verfassung verankert: "Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung. Wer Kinder und Jugendliche erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksichtnahme. Staat und Gesell­schaft tragen für altersgerechte Lebens­bedingungen Sorge. Kinder und Jugend­liche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen."

Artikel 4a - Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen

Webtipps

kommunen.kinderrechte.de
Das Infoportal Kinderrechte in Kommunen bietet Materialien über Kinder­rechte, die Städte und Gemeinden dabei unterstützen sollen, ihre Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Interessen von Kindern zu verbessern. Die Website richtet sich an Verwaltungs­­mit­arbei­ten­de sowie politische Ent­­scheidungs­­träger und -trägerinnen in den Kommunen, beispiels­weise Bürger­meis­ter:innen sowie Gemeinde­­räte. Angebot der Koor­dinie­rungs­stelle Kinder­rechte des Deutschen Kinder­hilfs­werkes und des Vereins Kinder­freund­liche Kommunen mit Förderung des Bundes­­fami­lien­minis­­teriums.

kinderrechte-portal.de
Website der National Coalition Deutschland für pädago­gische Fachkräfte zum Thema Kinder­rechte. Das Portal bündelt das bestehende diverse Angebot der vielen Mitglieder des Netz­werks Kinder­rechte auf einer Plattform und ermöglicht es, Material zu sichten, zu filtern und zu sortieren. Außerdem gibt es Hinweise auf weitere empfehlens­werte Angebote, Platt­for­men und Daten­banken mit entsprechenden pädagogischen Materialien zu angrenzenden Themen.

Mobile Kinderrechte-Ausstellung

www.bmfsfj.de
Die mobile Kinderrechte-Ausstellung des Bundesfamilienministeriums besteht aus zehn verschiedenen Modulen, die jeweils ein Kinder­recht näher erklären. Mit interaktiven Elemen­ten können sich Kinder und Jugend­liche ebenso wie Eltern, pädagogische Fachkräfte und alle Interessierten über die wichtigsten Kinder­rechte informieren und sich mit ihnen auseinandersetzen. Sie kann kostenlos zur Ausleihe angefragt werden bei kinderrechteausstellung@bmfsfj.bund.de.