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Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Genitalverstümmelung ist von den Vereinten Nationen als Menschen­rechts­verletzung anerkannt. Seit 2003 findet jährlich am 6. Februar der "Interna­tionale Tag gegen weibliche Genital­verstüm­me­lung" statt, um auf diese Form der Menschen­rechts­verletzung aufmerksam machen. In Deutschland ist die "Female Genital Mutilation" (FGM, dt.: Genital­ver­stümmelung) seit 2013 Straftat­bestand. 

Nach einer Schätzung des Bunde­sfamilien­minis­teriums lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits betroffen sind oder als bedroht gelten.

Welt­weit sind laut der Welt­gesundheits­orga­nisa­tionen über 230 Millionen von FGM betroffen.