Genitalverstümmelung ist von den Vereinten Nationen als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Seit 2003 findet jährlich am 6. Februar der "Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung" statt, um auf diese Form der Menschenrechtsverletzung aufmerksam machen. In Deutschland ist die "Female Genital Mutilation" (FGM, dt.: Genitalverstümmelung) seit 2013 Straftatbestand.
Nach einer Schätzung des Bundesfamilienministeriums lebten Ende 2024 rund 123.000 Frauen und Mädchen in Deutschland, die bereits betroffen sind oder als bedroht gelten.
Weltweit sind laut der Weltgesundheitsorganisationen über 230 Millionen von FGM betroffen.