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Länder für besseren Schutz vor voyeuristischen Aufnahmen

Der Bundesrat möchte Straf­bar­keits­lücken bei sexuell motivierten Bild­auf­nahmen schließen und so den Schutz der sexuellen Selbst­be­stim­mung sowie des Rechts am eigenen Bild stärken.

Sexualisierte Aufnahmen in der Öffentlichkeit oder in Saunen
Mit einer am 6. März 2026 gefassten Entschließung fordern die Länder die Bun­des­re­gie­rung auf, zeitnah einen Gesetz­entwurf vorzulegen, der insbesondere Frauen und Mädchen besser vor heimlichen oder gegen ihren Willen ge­fer­tigten Fotos oder Videos schützt. Dies betrifft Aufnahmen, die Personen in sexualisierten Kontexten zeigen, etwa durch heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit, aber auch Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie Saunen.

Erhebliche psychische Folgen
Der Bundesrat weist darauf hin, dass solche Film- und Fotoaufnahmen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erheblich verletzen und schwerwiegende psychische Folgen nach sich ziehen können, darunter Angststörungen, Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen. Trotz bestehender Strafvorschriften sei der Schutz bislang nicht in allen relevanten Fallkonstellationen ausreichend gewährleistet. So seien nach derzeitiger Rechtslage bestimmte Formen heimlicher Bild­auf­nahmen nicht strafbar, obwohl sie gravierende Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung darstellten.

Wie es weitergeht
Die Entschließung geht der Bundesregierung zu. Die Entscheidung, ob sie den Vorschlag aufgreift, steht ihr frei – gesetzliche Vorgaben gibt es dazu nicht.