Weiter zum Inhalt

Minister Philippi begrüßt geplante Verbesserungen in der Vergütung der Kinder- und Jugend­lichen­psycho­therapie

Die Bundesregierung hat Korrekturen zum GKV-Beitrags­satz­stabi­li­sierungs­gesetz vor­gelegt, die spezifizieren, welche psycho­thera­peu­tischen Leistungen ab dem 1. Januar 2027 weiterhin extra­budgetär vergütet werden sollen. Der Gesundheits­aus­schuss hat den Vorschlägen am 7. Oktober zugestimmt. Die Änderungen betreffen insbe­sondere die Leistungen der Kinder- und Jugend­lichen­psycho­therapie, Leistungen für schwer und chronisch psychisch kranke Menschen sowie Leistungen der psycho­thera­peutischen Akut­behandlung unter bestimmten Voraus­setzungen. 

Die mit dem GKV-Beitrags­satz­stabilisierungs­gesetz beschlossenen Regelungen zur Überführung psycho­thera­peu­tischer Leistungen in die Morbiditäts­orientierte Gesamtvergütung (MGV) hatten seit Monaten Proteste der Ärzteschaft und Patientenvertretungen hervorgerufen. Befürchtet wurde eine Absenkung psychotherapeutischer Honorare, die bislang zu festen Preisen vergütet werden. Niedersachsen hatte sich be­reits im Sommer kritisch zu den geplanten Änderungen geäußert. Der Nieder­säch­si­sche Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi und dies­jährige Vorsitzende der Gesund­heits­ministerkonferenz (GMK) begrüßt deswegen die nun geplanten Verbes­se­run­gen in der psycho­thera­peutischen Versorgung:

"Es ist gut, dass die Koalitionsfraktionen nach der massiven Kritik an den Regelungen nachgesteuert haben. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit psychotherapeutischem Bedarf profitieren von den Änderungen. Denn: Leistungen der Kinder- und Jugend­lichen­psycho­therapie ebenso wie Leistungen der kinder- und jugend­psychia­trischen Grundversorgung sollen weiterhin extrabudgetär vergütet werden.

Der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung steigt seit Jahren signifikant. Viele Patientinnen und Patienten warten schon heute viele Monate auf einen Therapieplatz. Jede finanzielle Ein­schrän­kung droht die ohnehin schon langen Wartezeiten zu verlängern und den Zugang zu dringend benötigter Behandlung zusätzlich zu erschweren. Psychotherapeutische Hilfe und damit auch suizidpräventive Maßnahmen brauchen insbesondere Planungs­sicherheit und eine aus­reichende Finanzierung. Insbesondere Kinder und Jugendliche können durch lange Warte­zeiten noch tiefer in eine Krise geraten, die Erkrankungen verschärfen kann. Eine frühzeitige psycho­thera­peu­tische Behandlung kann aber insbesondere bei Kindern und Jugendlichen langfristig Verbes­serungen herbei­führen. Es ist deswegen sehr zu begrüßen, dass der Bund bei den geplanten Kürzungen jetzt nachbessern will. Klar ist aber auch: Mit den Korrekturen können die negativen Folgen der beschlos­senen Deckelung zwar substanziell abgemildert werden, die angespannte Situation bei zur Ver­fü­gung stehenden Psychotherapieplätzen bleibt."

Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, 09.10.2026, ww.ms.niedersachsen.de