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Niedersächsischer Landtag: Aktuelle Stunde zum Thema Kinderschutz im Fokus – gemeinsam, verbindlich, wirksam!

In der Aktuellen Stunde des Land­tags am 16. Dezember 2025 sprach Nieder­sach­sens Sozial­minister Dr. Andreas Philippi zur Kinder­schutz­strategie und zum geplanten Nieder­säch­sischen Kinder­schutz­gesetz.

Philippi in seiner Rede: "Kinder und Jugendliche werden mit vielfältigen und sehr unterschiedlichen Eindrücken, Erfahrungen und Erlebnissen im Alltag konfrontiert. 

Kinder und Jugendliche brauchen eine Welt, die sie dabei unterstützt, Aufgaben zu bewältigen und sie vor negativen Einflüssen und Gefähr­dungen schützt. Der Schutz unserer Kinder muss allerhöchste Priorität haben.

Ein wichtiger Baustein wird das Niedersächsische Kinderschutzgesetz sein, welches wir nächstes Jahr in den Landtag einbringen. Es befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und wird Anfang 2026 in die Verbandsbeteiligung gehen. Damit wird der gesetzliche Teil der Kinder­schutz­strategie auf den Weg gebracht. 

Wir stehen für die Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen ein, indem wir für den Schutz ihrer Zukunft sorgen. Mit dem Landesgesetz werden wir ein gutes Fundament schaffen, um den Kinderschutz nachhaltig zu verbessern!

  • Mit der Einrichtung eines Landesbeirats Kinderschutz greifen wir auf die Fachkompetenz von Expertinnen und Experten zurück, um eine abgestimmte Präventions­strategie zu entwickeln.
  • Durch eine intensivere interdisziplinäre Zusammenarbeit verbessern wir die Abläufe und Zuständigkeiten an den Schnittstellen des Kinderschutzes. 
  • Verbindliche Schutzkonzepte gewährleisten eine fundierte und kontinuierliche Aus­einander­setzung mit dem Thema Kinderschutz.

Und schließlich

  • sorgen wir für Anlaufstellen, wenn Kinder und Jugendliche Unterstützung brauchen, indem wir die Beratungs­landschaft in Niedersachsen absichern.

Kinderschutz liegt in unserer gemeinsamen gesamt­gesellschaftlichen Verantwortung. Und diese Verantwortung müssen wir ernst nehmen. Kinderschutz muss verbindlich und wirksam sein. Und lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen: Kinderschutz gibt es nicht zum Nulltarif! 

In Zeiten knapper Kassen braucht es ein klares Zeichen, um Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. Das geplante Kinder­schutz­gesetz soll deutlich machen: Wir stärken unsere Kinder und ihre Rechte. Hier liegt noch ein Weg vor uns: denn trotz eines insgesamt ge­steigerten Ansatzes für Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes auf 4,4 Mio. Euro sind – und daraus mache ich hier heute kein Geheimnis – zusätzliche Mittel für die Umsetzung des Kinder­schutz­gesetzes notwendig. 

Im kommenden Jahr können wir in meinem Haus die Maßnahmen zu Kinderschutz mit 5,4 Mio. hinterlegen. Dazu beigetragen hat die Aufstockung über die politische Liste um 1 Mio. 

Herzlichen Dank an die Regierungsfraktionen dafür. 

  • Von diesen zusätzlichen Mitteln können wir im nächsten Jahr auf vier Ebenen den Kinderschutz stärken. Wir werden die Strukturen stärken, indem wir das Fortbildungsangebot für Fachkräfte ausweiten, neue Gewaltberatungsstellen in die Förderung aufnehmen und in den Frühen Hilfen Dolmetscherdienste anbieten werden.
  • Wir werden die Schnittstellen der Zusammenarbeit von Jugendämtern, Polizei und Familiengerichte verbessern, indem wir in interdisziplinäre Fortbildungen investieren. 
  • Der gesundheitliche Kinderschutz soll durch die Ausweitung von Kinderschutzambulanzen vorangetrieben werden. 
  • Und nicht zuletzt werden wir das gesellschaftliche Bewusstsein für den Schutz von Kindern und ihrer gesunden Entwicklung stärken. Hierzu gehört auch das Augenmerk auf die digitalen Medien zu lenken und eine Kampagne zur Aufklärung über Gefahren und negative Auswirkungen zu initiieren, die sich auch an Erziehungspersonen richten wird.  

Diese zusätzlichen Mittel werden gut angelegt und ermöglichen weitere wichtige Schritte zur Verbesserung des Kinderschutzes in Nieder­sachsen.

Zum Schluss möchte ich noch einmal betonen: In einer stark vom permanenten Wandel geprägten Gesellschaft muss Kinder- und Jugend­schutz als Querschnitts­aufgabe verstanden werden. Mit den geplanten ausdifferenzierten Maßnahmen in Fällen von Kindeswohl­gefährdung sind wir auf einem guten Weg. Unser Ziel muss es immer sein, dass Kinder und Jugendliche in Sicherheit, ohne Gewalt und in verlässlichen Strukturen aufwachsen.

Auf dem Weg dorthin kommen wir mit dem geplanten Kinderschutzgesetz einen riesigen Schritt weiter." 

Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesund­heit und Gleich­stellung, 16.12.2025, www.ms.niedersachsen.de 

Die Beratungsdokumente sind auf der Website des Nds. Landtags zu finden unter www.nilas.niedersachsen.de