In der aktuellen Ausgabe der NLT-Information (2/2025) fordert der Niedersächsische Landkreistag (NLT) eine stärkere rechtliche Absicherung des Kinderschutzes im Pflegekinderwesen. Hintergrund sind wachsende Probleme bei der Unterbringung von Pflegekindern über Landesgrenzen hinweg, bei denen das örtlich zuständige Jugendamt häufig nicht informiert wird. Der NLT drängt auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Beteiligung der Jugendämter, um Schutzlücken zu schließen und das Kindeswohl besser zu sichern.
Der Niedersächsische Landkreistag macht auf Probleme im Kinderschutz aufmerksam, wenn Kinder in Pflegefamilien aufgenommen werden. Besonders kritisch wird es, wenn Kinder von Jugendämtern aus anderen Bundesländern in niedersächsischen Pflegefamilien untergebracht werden, ohne dass das zuständige Jugendamt vor Ort darüber informiert wird. Diese fehlende Information kann dazu führen, dass das Jugendamt nicht rechtzeitig helfen oder kontrollieren kann, ob das Kind gut betreut wird. So entstehen Schutzlücken, die das Wohl der Kinder gefährden können.
Der NLT fordert deshalb, dass die Jugendämter an dem Ort, an dem die Pflegefamilie lebt, immer frühzeitig und verbindlich informiert werden müssen. Bisher gibt es nur eine sogenannte "Soll-Vorschrift", die zwar eine Beteiligung vorsieht, aber nicht verbindlich ist und auch keine rechtlichen Folgen hat, wenn sie nicht eingehalten wird (§ 37a SGB VIII und § 37c, Abs. 3, Satz 4 SGB VIII). Der NLT hält das für unzureichend. Aus seiner Sicht braucht es klare gesetzliche Regeln, damit alle Beteiligten sicherstellen, dass die Kinder bestmöglich geschützt sind – unabhängig davon, in welchem Bundesland sie untergebracht sind. Besonders problematisch ist es, wenn Familien als Pflegefamilien tätig werden, obwohl sie von den örtlichen Jugendämtern zuvor als ungeeignet eingestuft wurden. In solchen Fällen hätten Krisen oft im Vorfeld verhindert werden können.
Bereits seit 2019 weist der NLT auf diese Missstände hin und hat konkrete Vorschläge gemacht, wie die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern verbessert werden kann. Auch der Bundesrat hat mittlerweile die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung erkannt und entsprechende Forderungen erhoben. Bei einer Anhörung im niedersächsischen Landtag im Februar 2025 hat der NLT seine Position erneut bekräftigt und betont, wie wichtig eine verlässliche Information der Jugendämter am Wohnort der Pflegefamilie ist.
Ob diese zahlreichen Hinweise und Forderungen letztlich zu einer Änderung des Gesetzes führen, bleibt abzuwarten. Der NLT sieht aber weiterhin dringenden Handlungsbedarf, um den Schutz von Kindern im Pflegekinderwesen wirksam zu verbessern.