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Polizeiliche Kriminalstatistik 2024: Zahlen zu kindlichen Gewaltopfern

Kindesmisshandlung in Deutschland (nach § 225 StGB)
Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2024 3.609 Fälle von Kindesmisshandlung – und damit einen Anstieg von 4,82 % (2023: 3.443). Insgesamt gab es 4.573 Opfer, 56,3 % davon waren männlich, 43,7 % weiblich. Die Aufklärungsquote lag bei 96,6 %.

Die Zahlen beziehen sich nur auf die der Polizei bekannt gewordenen Fälle. Bei Kindesmisshandlung muss von einer hohen Dunkel­ziffer, das heißt nicht angezeigter Straftaten, ausgegangen werden, da die Taten besonders im familiären Umfeld verübt werden und somit die Hemmschwelle, andere um Hilfe zu bitten oder eine Anzeige zu erstatten, besonders hoch ist.

In den meisten Fällen kannten sich Opfer und Täterinnen bzw. Täter: Von den im Jahr 2024 erfassten Kindesmisshandlungs-Opfern waren 3.897 mit der/dem Tatverdächtigen verwandt, 96 waren mit der/dem Tatverdächtigen befreundet oder bekannt.

408 hatten mit der/dem Tatverdächtigen eine formelle soziale Beziehung in Institutionen, Organisationen und Gruppen. 72 hatten mit der/dem Tatverdächtigen keine (Vor-)Beziehung, bei 100 ist die Beziehung ungeklärt.

2024 wurden durchschnittlich 40,9 Kinder unter 14 Jahren bezogen auf jeweils 100.000 Kinder Opfer einer Misshandlung. Damit bleibt die Opfergefährdungszahl (OGZ) seit 2019 weiterhin relativ konstant. 

Insgesamt wurden 3.742 Tatverdächtige erfasst. Als Täterinnen bzw. Täter von Kindesmisshandlung traten Männer etwas häufiger in Erscheinung als Frauen (53,6 % männliche und 46,4 % weibliche Tatverdächtige). Die Täterinnen und Täter stammen aus allen sozialen Milieus.

Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a,c,d StGB) und Vorbereitung des sexuellen Kindes­miss­brauchs (Cybergrooming) gemäß § 176b StGB
16.354 Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs registrierte die Polizei im Jahr 2024. Der ganz überwiegende Teil der 12.368 Tatverdächtigen sind männlich (11.690 tatverdächtige Männer und 678 tatverdächtige Frauen). Registriert werden nicht nur erwachsene Täterinnen und Täter, auch Minderjährige können sexuelle Gewalt ausüben. Im Jahr 2024 wurden 3.686 männliche Tatverdächtige und 243 weibliche Tatverdächtige unter 18 Jahren erfasst.

Von sexualisierter Gewalt im Kindesalter sind zumeist Mädchen betroffen. Ähnlich wie in den Vorjahren waren 2024 drei Viertel (73,9 %) der insgesamt 18.085 Betroffenen weiblich (2023 insgesamt: 18.497). Aber auch Jungen sind sexuellem Missbrauch ausgesetzt, 2024 wurden 4.720 Jungen als Opfer sexualisierter Gewalt registriert. Laut Studien sind die meisten Kinder zum Zeitpunkt der Missbrauchshandlungen zwischen sieben und 13 Jahre alt. In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2024 sind 15.826 von insgesamt 18.085 Betroffenen zwischen sechs und 14 Jahre alt. Es wurden 2.259 betroffene Kinder unter sechs Jahren registriert.

Sexueller Kindesmissbrauch geschieht zumeist im familiären Umfeld. Die enge Beziehung zwischen Täterinnen bzw. Tätern und Betroffenen ist ein entscheidender Grund dafür, dass sexualisierte Gewalt an Kindern selten bekannt wird. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik kennen fast zwei Drittel der betroffenen Kinder die Täterin oder den Täter und haben eine soziale Beziehung zu ihr oder ihm.

Von den im Jahr 2024 erfassten betroffenen Kindern waren 4.073 mit der/dem Tatverdächtigen verwandt, 503 waren eng befreundet. 2.924 waren mit der/dem Tatverdächtigen bekannt bzw. befreundet. 1.823 kannten die Tatverdächtige/den Tatverdächtigen durch eine flüchtige Bekanntschaft. 981 hatten mit der/dem Tatverdächtigen eine formelle soziale Beziehung in Institutionen, Organisationen und Gruppen, 5.326 hatten mit der/dem Tatverdächtigen keine Beziehung. Bei 2.455 ist die Beziehung ungeklärt.

Alle Täterinnen und Täter schaffen und nutzen Gelegenheiten für den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Sie nutzen häufig das kindliche Bedürfnis nach Zuwendung und Wertschätzung aus. Dazu gehören u.a. auch scheinbar unbeabsichtigte Berührungen, das Zeigen pornografischer Bilder und Videos oder die sexuelle Belästigung über das Internet, die auch als Cybergrooming bezeichnet wird.

Im Jahr 2024 wurden 3.457 Fälle gemäß § 176a Abs. 1, 3 StGB in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, bei denen Täterinnen und Täter über das Internet auf Kinder oder Jugendliche eingewirkt haben, um sie beispielsweise zu sexuellen Handlungen zu bringen. (Cybergrooming). 2023 waren es noch 2.580 Fälle. Das Dunkelfeld solcher Taten muss als weitaus größer eingeschätzt werden.

Die Aufklärungsquote bei sexuellem Kindesmissbrauch von 86,1 % bezieht sich ausschließlich auf das Hellfeld, also auf die in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Fälle. Diese bilden das tatsächliche Ausmaß des Missbrauchs jedoch nicht ab: Dunkel­feldforschungen gehen davon aus, dass etwa jede/r siebte bis achte Erwachsene in Deutschland in der Kindheit und Jugend sexuelle Gewalt erlitten hat. Unter den Frauen ist jede Fünfte bis Sechste betroffen.

Weitere Zahlen und Fakten zu Kindes­miss­hand­lung und sexueller Gewalt gegen Kinder sowie zu weiteren Delikten finden Sie in den Infotexten zur Polizeilichen Krimi­nal­statis­tik auf www.polizei-beratung.de

Informationen zur Kriminalstatistik 2024 stehen außerdem auf der Website des Bundes­krimi­nalamts zur Verfügung: www.bka.de

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