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Schutz von Kindern und Jugend­lichen in sozialen Medien: Niedersachsen bringt Ent­schlie­ßungs­an­trag im Bundesrat ein

Die Landesregierung hat am 24. März 2026 die Einbringung einer Bundes­rats­initiative beschlossen, um den Schutz von Kindern und Jugend­lichen in den sozialen Medien zu stärken. Nieder­sachsen setzt sich damit für ein Verbot Sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren ein. Jugendliche unter 16 Jahren sollen einen altersgerechten Zugang erhalten, bei dem algorithmisch oder KI-gesteuerte Empfehlungen und suchtverstärkende Funktionen ausgeschlossen sind.  

Anbieter Sozialer Netzwerke sollen entsprechend verpflichtet werden, wirksame und datensparsame Altersüberprüfungen einzuführen, die Kinder und Jugendliche effektiv vor ungeeigneten und gefährlichen Inhalten schützen. Da viele Plattformen ihren europäischen Hauptsitz in Dublin haben und nationale Regelungen allein oft nicht ausreichen, soll die Bundes­regie­rung mit der Bundesratsinitiative aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene für einen starken Jugend­medien­schutz einzusetzen. Ziel ist es, dass die EU-Kommission eine europaweite wirksame und verpflichtende Altersüberprüfung bei der Nutzung sozialer Medien schafft und durchsetzt. 

Ministerpräsident Olaf Lies: "Uns darf nicht egal sein, welche Themen und Bilder wir unseren Kindern online in den sozialen Medien zumuten. Und viele Kinder und Jugendliche spüren selbst, dass sie da schon jetzt mehr Zeit verbringen, als ihnen guttut. Ziel der Anbieter ist eine möglichst lange Nutzungsdauer durch suchtverstärkende Algorithmen. Minderjährige sind den dazu verwendeten Mechanismen schutzlos ausgeliefert. Es ist an der Zeit, dass wir diesen Schutz von den Plattformanbietern wirksam einfordern und durchsetzen – auf nationaler und auf europäischer Ebene." 

Europaministerin Melanie Walter: "Die Bundesregierung sollte die EU-Kommission dabei unterstützen, die Anbieter für den Schutz von Kinder- und Jugendlichen in die Verantwortung zu nehmen. Eine europaweite Altersüberprüfung sollte mit der EUDI-Wallet wirksam vorgeschrieben werden."

Quelle: Nds. Staatskanzlei, 24.03.2026, www.stk.niedersachsen.de