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Inter­minis­terieller Arbeits­kreis Kinderschutz legt Zwischen­bericht vor

Vor dem Hintergrund drama­tischer Miss­brauchs­fälle hat die Landes­regierung im April 2023 die Ein­rich­tung eines inter­minis­teriellen Arbeits­kreises (IMAK) beschlossen. Damit sollen die bestehenden Strukturen im Kinderschutz besser  vernetzt und erforderliche Weiter­entwick­lungen iden­tifiziert werden, um im Sinne der Verbesserung des Kinder­schutzes in Nieder­sachsen Maßnahmen bedarfs­gerecht zu steuern.

Der IMAK Kinderschutz hat dazu einen ersten Zwischen­bericht vorgelegt, der am 27. Februar im Kabinett diskutiert wurde. Der Bericht enthält Vorschläge für ein gesetz­liches und ein nicht gesetz­liches Maß­nahmen­paket. Zu den vor­geschla­genen gesetz­lichen Maß­nahmen gehört insbe­sondere ein Kinder­schutz­gesetz. Darin sollten unter anderem inter­diszi­plinäre Fort­bildungs­angebote für die Bereiche Kinder- und Jugend­hilfe, Polizei, Familien­gerichte, Gesund­heits­bereich und Schulen entwickelt und beworben werden. Diese ressort­über­greifenden Fort­bildungen sollen auch zu einer Verbes­serung der Zu­sammen­arbeit an den Schnitt­stellen beitragen. Darüber hinaus ist geplant, die Landes­stelle Jugendschutz zu einer Landes­koordinierungs­stelle Kinder­schutz weiter­zu­entwickeln.

Der Niedersächsische Sozial- und Familien­minister Dr. Andreas Philippi betont: "Die schrecklichen Ereignisse in Lügde haben uns gelehrt, dass wir in Sachen Kinder­schutz noch genauer hinsehen und mögliche Anzeichen besser erkennen müssen. Deshalb planen wir neben der Kinder­schutz­ambulanz an der MHH, in Rotenburg und Göttingen weitere Kinder­schutz­ambulanzen, um durch spezialisierte Diagnostik einen besseren Schutz für Kinder zu schaffen, die von Gewalt, Misshandlung und Vernach­lässigung bedroht sind. Ein Beirat Kinder­schutz mit Vertre­terinnen und Vertretern aus Wissen­schaft und Praxis soll zudem dabei unterstützen, Präventions­strategien auf­einander abzu­stimmen und bei Bedarf weiter­zuentwickeln."

Der Bericht schlägt weiterhin die Einrichtung beziehungs­weise Weiter­entwick­lung von Schutz­konzepten an Schulen und Einrich­tungen der Kinder- und Jugendhilfe vor.

Das Gesetz­gebungs­verfahren für das neue Kinder­schutz­gesetz soll noch in diesem Jahr beginnen, damit das Gesetz 2025 in Kraft treten kann.