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Verbändeübergreifender Zwischenruf: Keine Mit­teilungs­pflicht des Jugend­amtes an Familien­gerichte, wenn Eltern Hilfen im Kinder­schutz ablehnen

Was geschieht, wenn Eltern angebotene Hilfen im Kinderschutz ablehnen? Bisher ent­scheidet das Jugendamt im Einzelfall, ob es das Familiengericht anruft. Diesen Beur­tei­lungs­spielraum will der Bundesrat ein­schrän­ken: In seiner Stellungnahme vom 25. Sep­tember 2026 zum Regierungsentwurf des 1. KJHSRG schlägt er eine Ergänzung des § 8a SGB VIII vor. Danach soll das Jugendamt künftig verpflichtet sein, das Familiengericht anzurufen, wenn Erziehungsberechtigte sich weigern, erforderliche Hilfen zu beantragen. Die Bundesregierung hat dieser Ergänzung in ihrer Reaktion nicht zugestimmt.

Auf Ini­tia­tive und durch Koordination der Kinderschutz-Zentren und der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Fami­lien­therapie (DGSF) haben sich 22 Fach­ver­bän­de und -organisationen aus Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Eingliederungshilfe, Elternselbstvertretung, Forschung und Gewerk­schaft zusam­men­geschlossen. In einem gemeinsamen Zwischenruf lehnen sie die vorgeschlagene Änderung aus fachlichen und verfassungsrechtlichen Gründen ab. Der Zwischenruf zeigt, dass die bisherige Rechts­lage ausreicht.

Vor allem warnen die Verbände vor den Folgen für die Praxis. Eine tragfähige Zusammenarbeit mit Eltern entsteht oft erst in einem längeren fachlichen Prozess und ist in den meisten Fällen der nachhaltigste Schutz für Kinder. Eine vorgezogene Pflicht zur Anrufung des Familiengerichts würde diese Arbeit erschweren und das Bild des Jugendamtes als Kontrollbehörde stärken.

Der Zwischen­ruf wurde den politischen Verantwortlichen auf Bundesebene zugeleitet. 

Der verbändeübergreifende Zwischenruf steht als PDF-Datei auf der Website der BAG Die Kinderschutz-Zentren zur Verfügung: www.kinderschutz-zentren.org 

Quelle: BAG Die Kinderschutz-Zentren, 08.10.2026

Übrigens!

Der Gesetzentwurf, die Ausschussempfehlung und die Beschluss­drucksache des Bundesrates stehen unter Top31 "441/26 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugend­hilfe (Erstes Kinder- und Jugend­hilfe­strukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG)" der Tagesordnung auf der Website des Bundesrats: www.bundesrat.de