Gewaltprävention und -intervention zur Sicherheit in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft
Der staatliche Bildungsauftrag setzt voraus, dass die Schule allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schulischer Verantwortung (Schüler:innen) wie auch den Beschäftigten der Schule einen Ort der Sicherheit, der Verlässlichkeit und des Vertrauens bietet. Dies durch schulische Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu gewährleisten ist zunächst Aufgabe aller an Schule Beteiligten: Schulleitung, Lehrkräfte, nichtlehrendes Personal und Erziehungsberechtigte sowie Schulträger – unter aktiver Beteiligung der Schüler:innen selbst. Die Neufassung des Runderlasses zu Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen reagiert auf die veränderten schulischen, gesellschaftlichen und fachlichen Anforderungen der Gegenwart. Der Erlass richtet sich an alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen sowie als Empfehlung an Schulen in freier Trägerschaft. Er ist zum 1. August 2026 in Kraft getreten.
Wenn Schülerinnen und Schüler beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen werden, wenn Cybermobbing in Klassenchats eskaliert oder Beschäftigte Gewalt erleben, brauchen Schulen schnelle Unterstützung und klare Orientierung. Gleichzeitig beginnt wirksame Gewaltprävention lange vor einem Vorfall. Sie lebt von guten Beziehungen, Respekt und einem Umfeld, in dem hingeschaut, Verantwortung übernommen und gehandelt wird. Genau hier setzt der neue Gewaltpräventionserlass des Landes Niedersachsen ("Gewaltprävention und -intervention zur Sicherheit in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft") an. Er ist zum 1. August 2026 in Kraft getreten und stärkt die gemeinsame Verantwortung von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz für ein sicheres Schulumfeld. Vorausgegangen waren ein umfangreicher Diskussions- und Beteiligungsprozess sowie eine ressortübergreifende Überarbeitung.
Gewalt an Schulen hat heute viele Gesichter. Sie findet nicht nur auf dem Schulhof statt, sondern auch in sozialen Netzwerken, Messenger-Gruppen und digitalen Räumen. Gleichzeitig stehen Schulen vor der Herausforderung, angemessen auf neue Gewaltformen zu reagieren, Betroffene zu schützen und Prävention langfristig im Schulalltag zu verankern. Der neue Erlass gibt dafür einen klaren Rahmen. Er unterstützt Schulen dabei, Gewalt frühzeitig vorzubeugen, in Krisensituationen besonnen und abgestimmt zu handeln und Betroffene auch nach einem Vorfall nicht allein zu lassen. Dabei wird deutlich: Gewaltprävention ist keine zusätzliche Aufgabe für einzelne Lehrkräfte, sondern eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz. Der neue Erlass schafft daher auch einen klaren Rahmen für eine noch engere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure.
Für die Umsetzung des neuen Erlasses erhalten die Schulen eine Übergangsfrist von einem Jahr. In diesem Zeitraum sollen sie ihre bestehenden Konzepte überprüfen, weiterentwickeln und um ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt ergänzen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht eine Ausweitung bürokratischer Anforderungen, sondern eine bessere Orientierung für die schulische Praxis. Ergänzend zum Erlass stellt das Land den Schulen eine digitale Handlungshilfe zur Gewaltprävention sowie einen Interventionsleitfaden zur Verfügung. Beide Angebote werden über das Bildungsportal Niedersachsen bereitgestellt und fortlaufend weiterentwickelt. Sie unterstützen Schulen dabei, Gewaltprävention systematisch in der Schulentwicklung zu verankern sowie in konkreten Situationen sicher und abgestimmt zu handeln.
Die wesentlichen Neuerungen:
- Klarere Struktur und höhere Praxisorientierung
- Modernes und erweitertes Gewaltverständnis
- Berücksichtigung und Bestimmung von Gewaltphänomenen, insbesondere im digitalen Raum
- Mehr Schutz für Beschäftigte sowie stärkere Berücksichtigung von Fürsorgepflichten, Opferperspektive und psychosozialer Nachsorge
- Klare Rollen- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Schule, Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung (RLSB), Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft
- Stärkere Verzahnung von Prävention, Intervention und Nachsorge
- Zusätzlich wurden eine Handreichung zur Prävention und ein Interventionsleitfaden mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelt, die digital bereitgestellt werden
Rechtliche Grundlage

Gewaltprävention und -intervention zur Sicherheit in Schulen in Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft
Gem. RdErl. d. MK, d. MS, d. MI u. d. MJ vom 06.08.2026, 22-81411, VORIS 22410