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Landeskinderschutzgesetz

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinetts­sitzung am 7. Juli 2026 dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbes­se­rung des Kinder­schutzes zugestimmt und zur Verbands­be­teili­gung frei­gegeben. Sie hat außerdem die Einbringung in den Landtag unter Beantragung einer sofortigen Ausschuss­über­weisung beschlossen. 

Ziel ist es, mit der Einführung des Gesetzes den Kinderschutz langfristig zu stärken und Kinder und Jugendliche so vor Gewalt zu schützen. Kern des Gesetzes ist die Vorbereitung eines Nieder­säch­si­schen Kinderschutzgesetzes (NKiSchG-E). Das NKiSchG-E stärkt den Kinderschutz auf Landes­ebene und konzentriert sich auf die originären Zuständigkeiten des Landes Niedersachsen als oberste Landesjugendbehörde.

Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfes sind:

  • Die gesetzliche Verankerung der Landesförderung von Kinderschutz-Zentren, Beratungs­stellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie Kinder­schutz­ambulanzen.
  • Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und deren Mitgliedsorganisationen sowie Schulen erstellen Rahmen- bzw. Schutzkonzepte, in denen allgemeine oder konkrete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, festgelegt sind.
  • Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Schutzkonzepte, die Träger der freien Jugendhilfe, Schulen, Kinder­tages­einrichtungen sowie Fachberatungen für Kinder­tages­einrichtungen und Kinde­tages­pflege­personen bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten berät.
  • Die Entwicklung von Konzepten für interdisziplinäre Fortbildungsangebote, um die Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen im Kinderschutz beteiligten Professionen zu stärken.
  • Die Unterstützung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Jugendämtern.
  • Die Einrichtung eines Beirats Kinderschutz, der Handlungsbedarfe identifiziert und abgestimmte Präventionsstrategien entwickelt.

Gesetzestext