Landeskinderschutzgesetz
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 7. Juli 2026 dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Sie hat außerdem die Einbringung in den Landtag unter Beantragung einer sofortigen Ausschussüberweisung beschlossen.
Ziel ist es, mit der Einführung des Gesetzes den Kinderschutz langfristig zu stärken und Kinder und Jugendliche so vor Gewalt zu schützen. Kern des Gesetzes ist die Vorbereitung eines Niedersächsischen Kinderschutzgesetzes (NKiSchG-E). Das NKiSchG-E stärkt den Kinderschutz auf Landesebene und konzentriert sich auf die originären Zuständigkeiten des Landes Niedersachsen als oberste Landesjugendbehörde.
Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfes sind:
- Die gesetzliche Verankerung der Landesförderung von Kinderschutz-Zentren, Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie Kinderschutzambulanzen.
- Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und deren Mitgliedsorganisationen sowie Schulen erstellen Rahmen- bzw. Schutzkonzepte, in denen allgemeine oder konkrete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, festgelegt sind.
- Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Schutzkonzepte, die Träger der freien Jugendhilfe, Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen und Kindetagespflegepersonen bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten berät.
- Die Entwicklung von Konzepten für interdisziplinäre Fortbildungsangebote, um die Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen im Kinderschutz beteiligten Professionen zu stärken.
- Die Unterstützung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Jugendämtern.
- Die Einrichtung eines Beirats Kinderschutz, der Handlungsbedarfe identifiziert und abgestimmte Präventionsstrategien entwickelt.
Gesetzestext

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/11152, www.nilas.niedersachsen.de