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Gesetz zur vertraulichen Geburt

Seit dem 1. Mai 2014 gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vertraulichen Geburt. Schwangere in konflikthaften Lebenslagen erhalten damit die Möglichkeit, ihr Kind sicher - und auf Wunsch vertraulich - in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Betroffene Frauen sollen während und nach der Schwangerschaft von den rund 1.600 Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet werden. Das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" legalisiert eine befristete Anonymität und soll die für Mütter und Kinder riskanten heimlichen Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie nur möglich machen sowie das Aussetzen oder Töten von Neugeborenen verhindern.

Anonymes Hilfetelefon als erste Anlaufstelle
Die Hotline T 0800 / 40 40 020 bietet Schwangeren rund um die Uhr eine kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Als 24-Stunden-Lotse vermittelt das Hilfetelefon auch an Beratungsstellen vor Ort weiter. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.

Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesfamilienministerium finanziert.

Befristete Anonymität für Mütter
Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Sie sichert ihnen für die Dauer von 16 Jahren völlige Anonymität zu, danach kann ausschließlich das Kind Einsicht in seine Herkunft erhalten. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Anonymität bedingt hat.

Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten. Speziell geschulte Beratungsfachkräfte unterstützen die Beratungsstellen in diesem weiteren Verfahren zur vertraulichen Geburt, beraten die betroffene Frau aber auch direkt.

Zusätzlich zur vertraulichen Geburt haben Frauen in Notlage nach wie vor die Möglichkeit, ihr Neugeborenes völlig anonym in einer Babyklappe abzugeben. Diese sind wissenschaftlich jedoch höchst umstritten und bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Mit der vertraulichen Geburt hat die Bundesregierung erstmals ein legales und rechtssicheres Angebot für alle Betroffenen geschaffen.

Website informiert über Hilfsangebote
Die Website www.geburt-vertraulich.de informiert betroffene Frauen umfassend über die neuen und die bestehenden Hilfsangebote für Schwangere. Auch eine anonymen Online-Beratung per E-Mail oder Einzelchat wird angeboten.

Gesetzestext

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
in: Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 53 vom 03.09.2013, S. 3458 ff., kosten­loser Bürgerzugang unter www.bgbl.de

Arbeitshilfe

Die vertrauliche Geburt - Informa­tionen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
2015 - Die Broschüre des Bundes­familien­ministeriums bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen, die sich im Rahmen der vertraulichen Geburt stellen und dient als Orientierungshilfe für alle am neuen Verfahren Beteiligten. Zudem sind in der Broschüre alle neuen gesetzlichen Regelungen enthalten, die zur Verbes­serung der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt eingeführt worden sind.