Gewalt gegen Mädchen und Frauen ist trotz aller Präventions- und Interventionsmaßnahmen sowie einer konsequenten Strafverfolgung nach wie vor bittere Realität. Das Land Niedersachsen legt deshalb mit dem am 12. März 2024 vom Landeskabinett beschlossenen "Niedersächsischen Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention - Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt" einen weiteren Maßnahmenkatalog vor. Die Angebote zum Schutz von Frauen und Mädchen vor häuslicher Gewalt sollen weiter verbessert werden.
Bereits bestehende Hilfen in Niedersachsen
Bereits jetzt verfügt Niedersachen über ein engmaschiges und gut funktionierendes Netz an Hilfen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder. Dazu gehören unter anderem die 46 Frauenhäuser mit 437 Frauen- und rund 650 Kinderplätzen, ein gut aufgestelltes System von Gewaltberatungsstellen und viele wichtige begleitende Projekte wie unsere verfahrensunabhängige Beweissicherung www.probeweis.de und unser Sprachmittlungsprojekt für Frauen www.worte-helfen-frauen.de. Das alles sind wichtige Bausteine, um von Gewalt betroffenen Frauen langfristig Unterstützung anbieten zu können.
Landesaktionsplan mit Maßnahmenkatalog gegen Häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Der aktuell beschlossene Landesaktionsplan ist die vierte Aktualisierung seit dem ersten Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt aus dem Jahre 2001 und enthält gewichtige Neuerungen mit Blick auf die Istanbul-Konvention. Das Sozial-, Justiz-, Innen- und Kultusministerium haben in der aktuellen Fassung für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterschiedlichste Maßnahmen definiert, die anhand der Vorgaben der Istanbul-Konvention umgesetzt werden sollen. Dabei geht es um die Bereiche Prävention, Unterstützung gewaltbetroffener Frauen, Strafverfolgung sowie koordinierte Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen.
Maßnahmen werden für folgende Bereiche vorgesehen:
- Gefahrenabwehr und Krisenintervention
- Strafverfolgung und Opferschutzmaßnahmen
- Zivilrechtlicher Gewaltschutz
- Kinder als (Mit-) Betroffene von Häuslicher Gewalt
- Schutz und Unterstützung
- Prävention und Bildung
- Förderung lokaler Handlungskompetenzen und Vernetzungsstrukturen
- Landesstrukturen und Ressourcen für ein koordiniertes Vorgehen
Die ressortspezifischen konkreten Maßnahmen sind nachzulesen im Aktionsplan IV.
Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention
Hintergrund ist auch die Umsetzung der so genannten Istanbul-Konvention, dem weltweit umfassendsten Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die Niedersächsische Landesregierung hat daher auch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Umfang von drei Personalstellen beschlossen.
Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi: "Gewalt gegen Mädchen und Frauen hat unterschiedlichste Ursachen und Gründe, aber keine einzige ist akzeptabel, tolerierbar oder gar zu verharmlosen. Körperliche und psychische Gewalt ziehen sich durch alle gesellschaftlichen und sozioökonomischen Schichten und müssen daher in der Breite und mit unterschiedlichen Maßnahmen eingedämmt und so stark wie irgend möglich reduziert werden. Ich bin daher sehr dankbar, dass mein Haus zusammen mit den anderen zuständigen Ministerien diesen Aktionsplan aktualisiert hat. Mit den dort genannten sehr konkreten Maßnahmen übernehmen die beteiligten Ministerien umfassend Verantwortung und verdeutlichen, dass in jedem Bereich etwas getan werden kann, um Gewalt im Vorfeld zu bekämpfen oder im Nachgang solcher Taten Opfern zu helfen und Täter zu bestrafen. Die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention soll die Umsetzung der Maßnahmen steuern und deren Wirksamkeit evaluieren. Dies ist ein wichtiger Baustein in unserem Aktionsplan."