Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Kraft getreten. Mit der Ratifikation des Gesetzes zum Übereinkommen des Europarats wird der Schutz von Frauen und Kindern vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter gestärkt. Die Bundesrepublik verpflichtet sich damit, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird.
Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen. Diese betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. U.a. beziehen sich die Artikel 13, 17, 22, 23, 26, 31, 37, 42, 46, 56 auch auf Kinder.
Gesetzestext
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
in: Bundesgesetzblatt Teil II, 2017, Nr. 19 vom 26.7.2017, kostenloser Bürgerzugang unter www.bgbl.de
Materialien
Kinderbezogene Aspekte im Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
in: Fachstelle Kinderschutz Brandenburg: Info aktuell, Ausgabe 83, Januar 2019