Die Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention von Stadt und Landkreis Göttingen haben in Kooperation mit dem Zentrum für Kinderrechte und Kinderschutz (KuK) ein Poster "Das alles ist Gewalt. Wissen für Kinder" entworfen. Das Poster erklärt kindgerecht, was Gewalt ist und wo Gewalt passieren kann. Ab sofort ist es in den Größen DIN A2 und DIN A1 in den jeweiligen Büros im Neuen Rathaus sowie im Kreishaus erhältlich.
Auf dem Poster sind neben den Erklärungen auch verschiedene Erscheinungsformen von Gewalt erläutert und mit Beispielen in Bild und Text versehen. Außerdem sind Kontaktinformationen zu entsprechend spezialisierten Beratungsstellen enthalten. Eine wichtige Botschaft des Posters lautet "Du bist nie schuld, wenn dir Gewalt passiert!" und soll Kinder ermutigen, sich Hilfe zu holen bzw. über das Erlebte zu sprechen.
Das Poster richtet sich hauptsächlich an Kinder im lesefähigen Grundschulalter und sollte nach Möglichkeit in Schulen sowie an weiteren öffentlich zugänglichen Orten wie Vereinen, Einrichtungen, Beratungsstellen und sonstigen Begegnungsstätten, in denen Kinder sich aufhalten, aufgehängt werden.
Das Poster ist kostenlos erhältlich:
- Gleichstellungsbüro Stadt Göttingen, Anna Maierl, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 - 4
- Gleichstellungsstelle Landkreis Göttingen, Rebecca Körner, Kreishaus, Reinhäuser Landstraße 4
Bei fachlichen Fragen in Sachen Kinderrechte und Kinderschutz steht das Zentrum für Kinderrecht und Kinderschutz unter hallo@kuk-goettingen.de für Auskünfte bereit.
Das Poster kann außerdem auf der Website der Stadt Göttingen kostenlos heruntergeladen werden: www.goettingen.de
Hintergrund
Artikel 13 der Istanbul-Konvention aus dem Kapitel III "Prävention" mit der Überschrift "Bewusstseinsbildung" fordert dazu auf, das Verständnis für die unterschiedlichen Formen und Ausprägungen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt durch Kampagnen und Aufklärungsmaterialien in der breiten Öffentlichkeit zu fördern.
Artikel 19 der Istanbul-Konvention aus dem Kapitel IV "Schutz und Unterstützung" mit der Überschrift "Informationen" fordert die angemessene und rechtzeitige Bereitstellung von Informationen über verfügbare Hilfsdienste und rechtliche Maßnahmen für Betroffene.
Nach § 8 Abs. 3 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beratung ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten.

