Weiter zum Inhalt

Informatives Poster für Kinder: Das ist Gewalt

Die Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Istanbul-Konven­tion von Stadt und Land­kreis Göttingen haben in Koope­ration mit dem Zentrum für Kinder­rechte und Kinder­schutz (KuK) ein Poster "Das alles ist Gewalt. Wissen für Kinder" entworfen. Das Poster erklärt kindgerecht, was Gewalt ist und wo Gewalt passieren kann. Ab sofort ist es in den Größen DIN A2 und DIN A1 in den jeweiligen Büros im Neuen Rathaus sowie im Kreis­haus erhält­lich.

Auf dem Poster sind neben den Erklärungen auch verschiedene Erscheinungsformen von Gewalt erläutert und mit Beispie­len in Bild und Text versehen. Außerdem sind Kontaktinformationen zu entsprechend spezialisierten Beratungs­stellen enthalten. Eine wichtige Botschaft des Posters lautet "Du bist nie schuld, wenn dir Gewalt passiert!" und soll Kinder ermu­tigen, sich Hilfe zu holen bzw. über das Erlebte zu sprechen.

Das Poster richtet sich hauptsächlich an Kinder im lese­fähigen Grund­schul­alter und sollte nach Möglichkeit in Schulen sowie an weiteren öffentlich zugänglichen Orten wie Vereinen, Ein­rich­tungen, Beratungs­stellen und sonstigen Begeg­nungs­stätten, in denen Kinder sich aufhalten, aufgehängt werden.

Das Poster ist kostenlos erhältlich:

  • Gleichstellungsbüro Stadt Göttingen, Anna Maierl, Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 - 4
  • Gleichstellungsstelle Landkreis Göttingen, Rebecca Körner, Kreishaus, Reinhäuser Landstraße 4

Bei fachlichen Fragen in Sachen Kinderrechte und Kinderschutz steht das Zentrum für Kinderrecht und Kinderschutz unter hallo@kuk-goettingen.de für Auskünfte bereit.

Das Poster kann außerdem auf der Website der Stadt Göttingen kostenlos herunter­ge­la­den werden: www.goettingen.de

Hintergrund
Artikel 13 der Istanbul-Konvention aus dem Kapitel III "Prävention" mit der Überschrift "Bewusstseinsbildung" fordert dazu auf, das Verständnis für die unter­schiedlichen Formen und Aus­prägungen von häuslicher und geschlechts­spezifischer Gewalt durch Kampagnen und Aufklärungs­materialien in der breiten Öffentlichkeit zu fördern.

Artikel 19 der Istanbul-Konvention aus dem Kapitel IV "Schutz und Unterstützung" mit der Überschrift "Informationen" fordert die angemessene und rechtzeitige Bereitstellung von Informationen über verfügbare Hilfs­dienste und rechtliche Maß­nah­men für Betroffene.

Nach § 8 Abs. 3 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beratung ohne Kenntnis der Erziehungs­berech­tigten.