Weiter zum Inhalt

Landesregierung gibt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes zur Verbandsbeteiligung frei

Die Landesregierung hat am 7. Juli 2026 dem Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung des Gewalt­hilfe­gesetzes des Bundes" zugestimmt und zur Verbands­beteiligung freigegeben. Der Gesetz­esentwurf setzt das "Bundesgesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechts­spezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) um, das am 28. Februar 2025 in Kraft getreten war. Das Bundes­gewalt­hilfe­gesetz dient der Bekämpfung und Prävention von geschlechts­spezifischer und häuslicher Gewalt sowie dem Schutz von betroffenen Frauen und Mädchen und etabliert erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die Schaffung eines verlässlichen Gewalt­hilfe­systems. Ziel ist es, dass bundesweit ein zuverlässiges und bedarfs­gerechtes Netz an Schutz- und Beratungs­angeboten für Frauen und Mädchen, die von geschlechts­spezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, vor­handen ist. Das Bundes­gesetz verpflichtet die Länder zur Umsetzung und inhaltlichen Ausgestaltung des Gewalt­hilfe­gesetzes. Diese Aufgabe nimmt das Land durch den "Gesetzes­entwurf zur Umsetzung des Gewalt­hilfe­gesetzes des Bundes"  (Nds. AG GewHG) wahr.

"Da weiterhin der Großteil der Opfer von häuslicher Gewalt weiblich sind und es sich um strukturelle Gewalt gegen Frauen handelt, soll die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt bekämpfen und verhindern", kommentiert Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, den Kabinettsbeschluss. "Wesentliche Eckpunkte sind Regelungen zur Umsetzung des Sicherstellungsanspruches und eine angemessene Finanzierung für die Einrichtungen. Neben dem Schutz- und Beratungsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen sind im niedersächsischen Ausführungsgesetz auch Regelungen zur Gewaltprävention, insbesondere zu Täter­arbeit, zu Öffentlichkeits- sowie Vernetzungsarbeit enthalten. Wir verpflichten uns, eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung durchzuführen und darauf aufbauend den Ausbau des Gewalthilfesystems voranzutreiben."

Hintergrund:
Bisher fördert das Land auf Basis einer Zuwendungsrichtlinie freiwillig 48 Frauenhäuser, 49 Gewaltberatungsstellen und 29 Beratungs- und Interventions­stellen und trägt so zur Sicherstellung eines funktionierenden Gewaltschutzsystems in Niedersachsen bei. Zusätzlich werden freiwillig (ohne Richtlinie)  Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, für Opfer von Zwangsheirat, Projekte gegen Genital­ver­stümmelung sowie Einrichtungen für Täterarbeit gefördert. Die überwiegende Finanzierung des Gewaltschutzsystems erfolgte bisher im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge durch die Kommunen, die finanzielle Verantwortung geht ab dem 1. Januar 2027 jedoch im Wesentlichen auf die Länder über, die dann die Sicherstellungsverantwortung haben. 

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsische Staatskanzlei, 07.07.2026, www.stk.niedersachsen.de