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Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (GewHG)

Das "Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechts­spezi­fischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechts­spezi­fischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. 

Das bundesweit geltende Gewalthilfegesetz konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Das Gesetz hat zum Ziel, das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit konkret umzusetzen. Dazu gehören der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt, Intervention und Prävention.

Um diese Ziele zu erreichen, sollen ausreichende Schutz-, Beratungs- sowie Unter­stützungs­angebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitgestellt werden. Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein. Die Vernetzungsarbeit innerhalb des professionellen Hilfesystems soll unterstützt werden.

Arbeitshilfen & Materialien

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG)

www.gewaltschutz-niedersachsen.de
Informationen für Träger in Niedersachsen zur Umsetzung des GewHG: Bis zum 31.12.2026 unterstützt das Land Niedersachsen das nieder­sächsische Gewalt­hilfe­system mit freiwilligen Leistungen. Ab dem 01.01.2027 tritt dann die Sicher­stellungs­verant­wortung der Länder für ein bedarfs­gerechtes Netz an Angeboten im Rahmen des Gewalt­hilfe­gesetzes vom 28.02.2025 in Kraft.