Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (GewHG)
Das "Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" (Gewalthilfegesetz) bildet eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft.
Das bundesweit geltende Gewalthilfegesetz konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Das Gesetz hat zum Ziel, das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit konkret umzusetzen. Dazu gehören der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt, Intervention und Prävention.
Um diese Ziele zu erreichen, sollen ausreichende Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitgestellt werden. Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein. Die Vernetzungsarbeit innerhalb des professionellen Hilfesystems soll unterstützt werden.
Gesetzestext


Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz)
Bundesgesetzblatt Teil I, 2025, Nr. 57 vom 24.02.2025, www.recht.bund.de
Arbeitshilfen & Materialien
www.gewaltschutz-niedersachsen.de
Informationen für Träger in Niedersachsen zur Umsetzung des GewHG: Bis zum 31.12.2026 unterstützt das Land Niedersachsen das niedersächsische Gewalthilfesystem mit freiwilligen Leistungen. Ab dem 01.01.2027 tritt dann die Sicherstellungsverantwortung der Länder für ein bedarfsgerechtes Netz an Angeboten im Rahmen des Gewalthilfegesetzes vom 28.02.2025 in Kraft.