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Landesregierung nimmt Abschluss­bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Niedersachsen zur Kenntnis

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinetts­sitzung am 17. März 2026 den Abschluss­bericht des Inter­minis­te­riellen Arbeits­kreises zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Niedersachsen (IMAK IK) zur Kenntnis genommen. Schwerpunkt ist darin die im Spät­herbst vergangenen Jahres eingerichtete Landes­koor­dinierungs­stelle im Nieder­säch­si­schen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleich­stellung. Zu den zentralen Aufgaben der Koor­di­nierungs­stelle gehören die Koordinierung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt im Sinne des umfassenden Gewalt­begriffs nach der Istanbul-Konvention (IK). Damit stärkt sie die Zusammen­arbeit der beteiligten Ressorts und sorgt für ein einheitliches Monitoring der landesweiten Gewalt­schutz­maß­nahmen.

Darüber hinaus empfiehlt der Bericht, den bestehenden Fachbeirat "häusliche Gewalt" mit einschlägigen Nicht­regierungs­organisationen (NGOs) und Vertreterinnen und Vertretern der Regionen sowie der zivil­gesell­schaft­lichen Akteure zur Umsetzung der IK auf Landesebene zu erweitern – insbesondere im Hinblick auf vulnerable Gruppen, wie zum Beispiel Frauen mit prekärem Aufent­haltsstatus, geflüchtete Frauen und Mädchen, Drogen gebrauchende Frauen, Frauen mit Behinderung, LSBTIQ. Die landesweit tätige Koordinierungsstelle wird diesen Prozess maßgeblich unterstützen.

Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi betont die Bedeutung der neuen Strukturen: "Mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention verbessern wir den Schutz von Frauen und deren Kindern nachhaltig. Für die Landesregierung ist klar: Geschlechts­spezifische Gewalt darf niemals toleriert werden – an keinem Tag im Jahr. Die Koor­dinierungs­stelle ist ein wichtiger Hebel, um Prävention und Gewaltschutz weiter zu stärken."

Quelle: Nds. Sozialministerium, 17.03.2026