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Landesregierung stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zu

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinetts­sitzung am 7. Juli 2026 dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbes­se­rung des Kinder­schutzes zugestimmt und zur Verbands­be­teili­gung frei­gegeben. Sie hat außerdem die Einbringung in den Landtag unter Beantragung einer sofortigen Ausschuss­über­weisung beschlossen. 

Ziel ist es, mit der Einführung des Gesetzes den Kinderschutz langfristig zu stärken und Kinder und Jugendliche so vor Gewalt zu schützen. Kern des Gesetzes ist die Vorbereitung eines Nieder­säch­si­schen Kinderschutzgesetzes (NKiSchG-E). Das NKiSchG-E stärkt den Kinderschutz auf Landes­ebene und konzentriert sich auf die originären Zuständigkeiten des Landes Niedersachsen als oberste Landesjugendbehörde.

Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, begrüßt den Kabinetts­beschluss: "Im vergangenen Jahr haben wir das Gesamtkonzept der Kinderschutzstrategie verabschiedet, welches durch den Interministeriellen Arbeits­kreis Kinder­schutz (IMAK) erarbeitet wurde. Der IMAK hat es sich zur Aufgabe gemacht, die von der Enquete-Kommission Kinderschutz, der Präventions­kommission sowie der Lügde-Kommission erarbeiteten Handlungs­optionen zu prüfen und umzusetzen und eine abgestimmte Strategie zu entwickeln. Mit dem Gesetz­esentwurf wird der Schutz von Kindern und Jugend­lichen vor Gewalt verbessert und bestehende Strukturen im Kinderschutz auf Landes­ebene weiter­ent­wickelt. Wir sichern Beratungs- und Unter­stützungs­strukturen gesetzlich ab, verankern Schutz­konzepte – auch für Schulen -, stärken die inter­diszi­plinäre Zusammenarbeit und bauen Fort­bil­dungs­angebote und Maßnahmen zur Qualitäts­entwicklung aus. Auch die stärkere Berück­sich­tigung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Beitrag zu einem kinder­rechts­basierten Kinderschutz."

Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfes sind:

  • Die gesetzliche Verankerung der Landesförderung von Kinderschutz-Zentren, Beratungs­stellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie Kinder­schutz­ambulanzen.
  • Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und deren Mitgliedsorganisationen sowie Schulen erstellen Rahmen- bzw. Schutzkonzepte, in denen allgemeine oder konkrete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, festgelegt sind.
  • Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Schutzkonzepte, die Träger der freien Jugendhilfe, Schulen, Kinder­tages­einrichtungen sowie Fachberatungen für Kinder­tages­einrichtungen und Kinde­tages­pflege­personen bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten berät.
  • Die Entwicklung von Konzepten für interdisziplinäre Fortbildungsangebote, um die Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen im Kinderschutz beteiligten Professionen zu stärken.
  • Die Unterstützung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Jugendämtern.
  • Die Einrichtung eines Beirats Kinderschutz, der Handlungsbedarfe identifiziert und abgestimmte Präventionsstrategien entwickelt.