Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 7. Juli 2026 dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes zugestimmt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Sie hat außerdem die Einbringung in den Landtag unter Beantragung einer sofortigen Ausschussüberweisung beschlossen.
Ziel ist es, mit der Einführung des Gesetzes den Kinderschutz langfristig zu stärken und Kinder und Jugendliche so vor Gewalt zu schützen. Kern des Gesetzes ist die Vorbereitung eines Niedersächsischen Kinderschutzgesetzes (NKiSchG-E). Das NKiSchG-E stärkt den Kinderschutz auf Landesebene und konzentriert sich auf die originären Zuständigkeiten des Landes Niedersachsen als oberste Landesjugendbehörde.
Dr. Christine Arbogast, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, begrüßt den Kabinettsbeschluss: "Im vergangenen Jahr haben wir das Gesamtkonzept der Kinderschutzstrategie verabschiedet, welches durch den Interministeriellen Arbeitskreis Kinderschutz (IMAK) erarbeitet wurde. Der IMAK hat es sich zur Aufgabe gemacht, die von der Enquete-Kommission Kinderschutz, der Präventionskommission sowie der Lügde-Kommission erarbeiteten Handlungsoptionen zu prüfen und umzusetzen und eine abgestimmte Strategie zu entwickeln. Mit dem Gesetzesentwurf wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt verbessert und bestehende Strukturen im Kinderschutz auf Landesebene weiterentwickelt. Wir sichern Beratungs- und Unterstützungsstrukturen gesetzlich ab, verankern Schutzkonzepte – auch für Schulen -, stärken die interdisziplinäre Zusammenarbeit und bauen Fortbildungsangebote und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung aus. Auch die stärkere Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Beitrag zu einem kinderrechtsbasierten Kinderschutz."
Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfes sind:
- Die gesetzliche Verankerung der Landesförderung von Kinderschutz-Zentren, Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie Kinderschutzambulanzen.
- Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und deren Mitgliedsorganisationen sowie Schulen erstellen Rahmen- bzw. Schutzkonzepte, in denen allgemeine oder konkrete Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, festgelegt sind.
- Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Schutzkonzepte, die Träger der freien Jugendhilfe, Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Fachberatungen für Kindertageseinrichtungen und Kindetagespflegepersonen bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten berät.
- Die Entwicklung von Konzepten für interdisziplinäre Fortbildungsangebote, um die Vernetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen im Kinderschutz beteiligten Professionen zu stärken.
- Die Unterstützung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in den Jugendämtern.
- Die Einrichtung eines Beirats Kinderschutz, der Handlungsbedarfe identifiziert und abgestimmte Präventionsstrategien entwickelt.