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Psychotherapieambulanz der Technischen Universität Braunschweig

Humboldtstr. 33
38106 Braunschweig

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Häufig sind Opfer von Gewalttaten durch die Folgen der erlittenen Gewalt psychisch stark belastet. Für die gesundheit­lichen Folgen der Gewalt­tat haben die Betrof­fenen einen gesetz­lichen Anspruch auf eine Entschädigung ("Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten"). Gerade bei psychischen Traumata ist es wichtig, so früh wie möglich eine Krisen­inter­vention zu starten. Dauerhafte seelische Schädigungen können so vermieden werden. Um das zu erreichen, sichert das auf Initiative des Nieder­sächsischen Sozial­ministeriums gegründete Trauma-Netzwerk Niedersachsen den Opfern eine schnelle Hilfe innerhalb von 48 Stunden zu.

Im Netzwerk arbeiten psychiatrische bzw. kinder- und jugend­psychia­trische Kliniken, Fach­ab­teilungen sowie Einrich­tungen für medizinische Reha­bilitation und ggf. spezialisierte Fach­ärztinnen bzw. -ärzte und Psycho­loginnen bzw. Psychologen eng zusammen. Die Kliniken vor Ort nehmen die Anträge auf Entschä­digung auf und leiten sie an das zuständige Nieder­sächsische Landes­amt für Soziales, Jugend und Familie weiter.