Psychotherapieambulanz der Technischen Universität Braunschweig
38106 Braunschweig
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Häufig sind Opfer von Gewalttaten durch die Folgen der erlittenen Gewalt psychisch stark belastet. Für die gesundheitlichen Folgen der Gewalttat haben die Betroffenen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung ("Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten"). Gerade bei psychischen Traumata ist es wichtig, so früh wie möglich eine Krisenintervention zu starten. Dauerhafte seelische Schädigungen können so vermieden werden. Um das zu erreichen, sichert das auf Initiative des Niedersächsischen Sozialministeriums gegründete Trauma-Netzwerk Niedersachsen den Opfern eine schnelle Hilfe innerhalb von 48 Stunden zu.
Im Netzwerk arbeiten psychiatrische bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken, Fachabteilungen sowie Einrichtungen für medizinische Rehabilitation und ggf. spezialisierte Fachärztinnen bzw. -ärzte und Psychologinnen bzw. Psychologen eng zusammen. Die Kliniken vor Ort nehmen die Anträge auf Entschädigung auf und leiten sie an das zuständige Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie weiter.