Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein Gesetz zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes beschlossen (Drs. 18/10933), das am 18. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Es sieht insbesondere die gesetzliche Verankerung einer Stelle einer/eines Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte vor.
Die/Der Beauftragte soll für die Dauer von jew. fünf Jahren die flächendeckende Etablierung der Themen Kinderschutz und Kinderrechte im Land voranbringen. Damit soll das Wissen zum Kinderschutz gestärkt, die Handlungssicherheit aller Beteiligten am Kinderschutz erhöht und Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe hervorgehoben werden. In den Bereichen Prävention und Intervention sowie der Wahrung und Umsetzung der Kinderrechte, insbesondere dem Prinzip des Kindeswohlvorrangs, dem Recht auf Schutz, dem Recht auf Beteiligung und dem Recht auf ein diskriminierungsfreies Aufwachsen aller Kinder in NRW, sollen Impulse zur Umsetzung und Weiterentwicklung gegeben werden.
Die/Der Beauftragte ist verpflichtet, regelmäßig zur Lage des Kinderschutzes und zur Wahrung der Kinderrechte zu berichten sowie Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen und Forschungsbedarfe in beiden Bereichen vorzulegen. Das Gesetz ist nach zwei Jahren zu evaluieren.