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AFET-Impulspapier: Beteiligung und Beratung im Kinderschutz

Der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat ein weiteres Impulspapier zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vorgelegt: Es widmet sich der Beteiligung und Beratung im Kinder­schutz und wurde von Fachleuten der Kinderschutz-Zentren verfasst. Unter anderem gehen die Autorinnen und Autoren darauf ein, was hat sich durch das KJSG geändert hat und worauf in der Beratung und bei der Beteiligung zu achten ist.

Ein weiteres Impulspapier mit Fokus auf der Insoweit erfahrenen Fachkraft soll in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht werden.

Mit dem aktuellen Impulspapier sind mittlerweile vier Themen des KJSG vertieft.

Das fünfte Impulspapier widmet sich den erweiterten Kooperationsanforderungen, die das KJSG an die Fachwelt stellt. Es soll in Kürze veröffentlicht werden.

AFET-Impulspapierreihe zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Nach Inkrafttreten des KJSG im Juni 2021 ist die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe mit der fach­lichen Umsetzung der Neuregelungen beschäftigt. Diesen Prozess unterstützt der AFET nun mit einer Serie von Impulspapieren. Die Impulse in Form fachlicher Beiträge sollen die Umsetzungs­prozesse des KJSG begleiten, den fachlichen Diskurs fördern und zum Austausch einladen. Der AFET hat Autorinnen und Autoren aus der Fachszene angefragt und um entsprechende Beiträge gebeten. Diese werden eine Vielzahl relevanter Themenfelder aufgreifen. Bei den Beiträgen handelt es sich um Positionierungen und Anregungen, die nicht unbedingt die Verbandsmeinung widerspiegeln.

Die Impulspapiere können im Rahmen des AFET-Newsletters bezogen werden und sind als PDF-Dokument auf der Website des AFET veröffentlicht: afet-ev.de

Quelle: AFET, 22.04.2022