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AFET Orientierungshilfe zur Umsetzung des §20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

Gerade für Familien, die bislang kaum Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe suchen oder finden – wie Familien mit psychisch, sucht- oder chronisch kranken Eltern – eröffnen präventive und niedrig­schwellige Hilfen ohne "Umweg" und vorherige Antrag­stellung beim Jugendamt eine wichtige Chance, notwendige Unterstützung zu erhalten. Diesen Bedarf greift der §20 SGB VIII "Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen" auf.

Um die Praxis beim Auf- und Ausbau von Hilfen zur Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen zu unterstützen, hat der AFET – Bundesverband für Er­zie­hungs­hilfe eine Orientierungshilfe zur Umsetzung des §20 SGB VIII Betreuung und Ver­sor­gung des Kindes in Notsituationen entwickelt. Die Orientierungshilfe ist kostenfrei verfügbar, enthält praktische Beispiele zur Umsetzung und richtet sich sowohl an Jugendämter als auch an freie Träger – ins­be­sondere Erziehungs­beratungs­stellen und andere Beratungs­dienste. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit einer befristet einberufenen Arbeits­gruppe erarbeitet, der Vertreter:innen aus Jugendämtern, Landes­jugend­ämtern, freien Trägern und Verbänden angehörten. Ziel der Orientierungs­hilfe ist es, Jugend­ämter und freie Träger als potenzielle leistungs­vermittelnde und / oder leistungs­erbringende Dienste praxisnah bei der Entwicklung, Gestaltung und Implemen­tierung niedrigschwelliger Hilfen zu begleiten und so die präventiven und niedrig­schwelligen Ansätze der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig zu stärken.

AFET (Hrsg.):
AFET Orientierungshilfe zur Umsetzung des §20 SGB VIII. Mit praktischen Beispielen zur Umsetzung
2025
39 Seiten
Kostenloser Download auf afet-ev.de

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