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Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 über die Pläne der Bundesregierung debattiert, Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern. Eine Stellungnahme hat er dazu allerdings nicht beschlossen: weder die teils kritischen Ausschussempfehlungen mit Änderungswünschen am Entwurf fanden die erforderliche Mehrheit im Plenum - noch das positive Votum "keine Einwendungen". Damit verzichtete der Bundesrat auf sein Recht, sich zu dem Regierungsentwurf zu äußern, bevor der Bundestag diesen berät.

Kritik von Kinderrechte-Organisationen
Zuvor hatten mehr als 100 Organisationen in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer aufgefordert, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf "Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!" kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Der Appell benennt Elemente, die die Gesetzesformulierung enthalten sollte.

UN-Kinderrechtskonvention seit 1992 ratifiziert
Mit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen 1992 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Dies gilt für alle Personen unter 18 Jahren.

Zweidrittelmehrheit erforderlich
Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag die Grundgesetzänderung beschlossen hat, stimmt der Bundesrat abschließend im so genannten zweiten Durchgang darüber ab. Erforderlich ist dann eine Zweidrittelmehrheit, also 46 von 69 Stimmen der Länderkammer.