Das Niedersächsische Sozialministerium refinanziert den E-Learning Kurs "Gute Kinderschutzverfahren" für Jugendamts-Mitarbeitende, die an Verfahren gem. §1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) beteiligt sind.
In Kinderschutzverfahren treffen Familienrichter und Familienrichterinnen Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg von Kindern und ihren Eltern wesentlich prägen. Die Gerichte sind hierbei auf die Unterstützung und Expertise von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen angewiesen. Eltern brauchen Rechtsbeistände an ihrer Seite. Gelegentlich spielen andere Fachkräfte und auch Angehörige der Heilberufe als sachverständige Zeugen und Zeuginnen eine Rolle in den Verfahren. In jüngerer Zeit hat unter anderem die systematische Aufarbeitung von bundesweit bekannt gewordenen Kinderschutzfällen, zum Beispiel des Missbrauchsfalls in Staufen (Baden-Württemberg), deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen Kinderschutzverfahren an das Familiengericht und alle beteiligten Professionen stellen. Zudem wurde die Notwendigkeit von interdisziplinärer Aus- und Fortbildung in diesem Zusammenhang deutlich.
Der E-Learning Kurs "Gute Kinderschutzverfahren" war ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Modellprojekt. Dieses Projekt wurden in den Jahren 2019-2023 von Prof. Dr. Jörg M. Fegert (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikum Ulm), Prof. Dr. Eva Schumann (Juristische Fakultät Universität Göttingen), Prof. Dr. Heinz Kindler (DJI), Dr. Thomas Meysen (SOCLES) als webbasiertes interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Themenkomplex familiengerichtlicher Verfahren in Kinderschutzfällen und kindgerechter Justiz entwickelt und evaluiert.
Der Kurs richtet sich insbesondere an Berufsgruppen, die an Verfahren gem. §1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) beteiligt sind. Zur Bearbeitung der zertifikatsrelevanten Inhalte werden etwa 55 Stunden benötigt. Darüber hinaus stehen Lerninhalte zur Verfügung, die nicht für die Erlangung des Zertifikats benötigt werden. Innerhalb der Kurslaufzeit von 180 Tagen kann frei eingeteilt werden, wann welche Inhalte bearbeitet werden. Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses kann man ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Über die Kinderschutzplattform des Saarlandes (www.kinderschutz-im-saarland.de) können die Berufsgruppen den E-Learning Kurs bundesweit kostenpflichtig absolvieren. Weitere Informationen zum Kurs gibt es im Flyer
Kostenübernahme durch das Landesjugendamt
Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung refinanziert den Kurs für Mitarbeitende aus niedersächsischen Jugendämtern, die an Verfahren gem. §1666 BGB beteiligt sind und den Kurs erfolgreich mit einem Zertifikat abgeschlossen haben. Die entstandenen Kosten können beim Landesjugendamt Niedersachsen eingereicht werden. Erstattet wird die Kursgebühr von 140 Euro von Kursen, die im Jahr 2024 erfolgreich mit einem Zertifikat beendet wurden.